NABU-Detailkarten Rohstoffgebiete

 

Im öffentlich ausliegenden Entwurf zum Regionalplan (ROP) Region Trier sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffabbau völlig unzureichend dargestellt. Sie sind in dem Wust an Linien, Farben und Symbolen der Übersichtskarte so gut wie nicht auffindbar. Dabei legen sie fest, wie sich das Aussehen unseres Landkreises durch den Gesteinsabbau künftig verändern wird. Um überhaupt die exakten Abgrenzungen dieser Gebiete in einer Kartendarstellung deutlich machen zu können, hat der NABU bei der Planungsgemeinschaft die Geodaten der Gebiete angefordert. Mittels einer speziellen Software wurden daraus übersichtliche Themenkarten erstellt, die genau zeigen, was auf örtlicher Ebene vorgesehen ist.

 

Ergänzend geben wir eine Bewertung der einzelnen Gebiete ab, die auf folgenden Grundlagen beruht:

Diese Thesen sind zwar noch keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Sie zeigen jedoch einen Weg auf, der besser geeignet ist, die verschiedenen unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse in Einklang zu bringen als es ganz offensichtlich beim dem von der Planungsgemeinschaft vorgelegten Entwurf gelang.

 

Die wesentlichen Forderungen in der Kreistagsresolution lauten: Keine neuen Aufschlüsse im Landkreis mehr und keine Inanspruchnahme geologischer Naturdenkmale (ND) über das bisherige Ausmaß hinaus.

 

Das naturschutzfachliche Ziel der Oberen Naturschutzbehörde bei der SGD besteht in der Sicherung der Vulkankuppen und –kegel der Eifel sowie in der Beschränkung des Gesteinsabbaus auf hochgradig vorbelastete Gebiete.

 

Die Grundsätze der Arbeitsgemeinschaft Dauner Naturschutzverbände legen in 4 Grundsätzen Kriterien für eine sachgerechte Beurteilung der Vereinbarkeit der Belange der Rohstoffsicherung mit denen des Natur- und Landschaftsschutzes dar.

 

In den Thesen des Wirtschaftsministeriums werden eine Orientierung der Ausweisung von Rohstoffgebieten am produktions- und betriebsbezogenen Bedarf  sowie eine langfristige Sicherung ohne direkten Nutzungsanspruch gefordert.

 

Die Gebietsvorschläge, bei denen die Planungsgemeinschaft diese Kriterien am wenigsten berücksichtigt hat, stellen wir hier vor.

 

Daun-Neunkirchen; Riemerich 

Daun, Schalkenmehren; Weinfeld

Deudesfeld; Kockenberg

Gillenfeld; Holzmaar

Gillenfeld; Pulvermaar

Kirchweiler; Scharteberg

Nerother Kopf/Kalenberg

Schalkenmehren; Hoher List

Steineberger Ley

Strohn; Wartgesberg

Trittscheid; Hasenberg

Üdersdorf; Löhlei

Winkel; Tommelberg

 

Gebiete in den VG Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll finden Sie unter: http://www.nabu-kylleifel.de/aktuelles/detailkarten-gesteinsabbau/

 

Aktualisierung vom November 2016

 

Im September 2016 wurde auf Anregung und mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz von der Planungsgemeinschaft ein dialogorientiertes Begleitprojekt zum Neuaufstellungsverfahren des Regionalen Raumordnungsplans eingerichtet. Dabei spielt der Entwurf für den neuen Regionalen Raumordnungsplan keine Rolle mehr. Es heißt nunmehr: Alles zurück auf null! Somit steht der Asseberg neben weiteren Bergen erneut für den Gesteinsabbau zur Disposition.

 

Im Laufe des Jahres 2016 ergab sich nun eine völlig neue Situation. Die an sich recht erfolgversprechenden Gespräche des Runden Tisches in der Kreisverwaltung Vulkaneifel wurden nicht mehr fortgesetzt. Auf Anregung und mit Unterstützung des Landes Rheinland- Pfalz beschloss die Planungsgemeinschaft stattdessen ein dialogorientiertes Begleitprojekt zum Neuaufstellungsverfahren des Regionalen Raumordnungsplans durchzuführen. Die Auftaktveranstaltung fand am 01.09.2016 in Dreis-Brück statt. Zwar bildet der Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsplans den Hintergrund des Projekts. Dieser Entwurf spielt in dem Lösungsdialog jedoch keine Rolle mehr. „Zurück auf null“ so heißt es nunmehr, und damit ist auch alles hinfällig, was bisher als Folge unzähliger Gespräche mit der Planungsgemeinschaft, mit dem Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB), mit Behörden aller Ebenen einschließlich der ministeriellen „gerettet“ werden konnte. Döhm, Asseberg, Hoher List usw. stehen erneut zur Disposition.

 

Im Falle des ND Löhlei bei Üdersdorf/Weiersbach ist es sogar noch schlimmer. War das eigentliche ND sowohl in den ursprünglichen Vorschlägen des LGB als auch im Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsplan nicht von Abbauvorschlägen betroffen, so befindet es sich nun als Rohstoffpotenzialfläche auf der Auswahlliste kommender Abbaugebiete.
 

„Alles auf null“: Neue Karten für die Rohstoffplanung

Für den angelaufenen Lösungsdialog hat das LGB neue Karten erstellt. In ihnen wird nicht mehr – wie in der früheren Planung – eine Einteilung potenzieller Abbauflächen in Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete vorgenommen, sondern alle Gebiete, die nach Ansicht des LGB für die Rohstoffgewinnung geeignet sind, werden als Rohstoffpotenzialflächen bezeichnet. Die Entscheidung darüber, welche dieser Gebiete für den Abbau ausgewiesen werden, trifft die Planungsgemeinschaft. Die Rohstoffpotenzialflächen finden Sie hier.

 

        Fragen zur Mitgliedschaft:

        service@nabu.de  oder

        Tel. 030/284984-40 00