NSG Dreiser Weiher: Endgültiges Aus für Gleitschirmflieger 04.07.2014

                          Dreiser Weiher vom Startplatz aus gesehen

Vor einigen Monaten bereits hat der Verein Ostwindfreunde e.V. sein Gleitschirmfliegergelände am NSG Dreiser Weiher offiziell geschlossen. Grund war das Auslaufen der Genehmigung Ende 2013. Die Bemühungen des Vereins, den Flugsport wieder aufnehmen zu können, waren nicht erfolgreich. Nach eigener Aussage sucht der Verein nun ein neues Fluggelände in der Eifel.

 

Vereinsstrategie ging nicht auf

Die Strategie des Vereins – Kleinreden des Problems und Aufbauen größtmöglichen Drucks – ging nicht auf. Anders als nämlich vom Verein stets öffentlich dargestellt, ging es hier keineswegs nur um das Anpflanzen einiger Obstbäume, sondern um die Auswirkungen des Gleitschirmfliegens auf das Naturschutzgebiet, das angrenzende Vogelschutzgebiet sowie auf die Zielsetzung der Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der A1. Für diese ist das Gleitschirmfliegen absolut unverträglich.

 

Unvereinbare Interessen

Der durch Presseberichte, online-Petition sowie Gespräche auf Verwaltungsebenen bis hin zum Innenministerium aufgebaute Druck brachte bei den Behörden ebenfalls keinen Erfolg. Die Unmöglichkeit, am Dreiser Weiher Gleitschirmfliegen und Schutzanforderungen der Natur miteinander zu vereinbaren, war einfach zu offensichtlich. In Letzterem dürfte wohl auch der wahre Grund liegen, dass der Verein keinen Gutachter finden konnte oder wollte, der dem Verein wunschgemäß die Vereinbarkeit des an sich Unvereinbaren bescheinigt hätte und es ihm damit ermöglicht hätte, erneut eine Wiederaufnahme des Gleitschirmfliegens anstreben zu können.

 

Geflogen wird trotzdem

Allerdings ist es nicht so, dass mit dem offiziellen Verzicht auf das Gelände am Dreiser Weiher das Gleitschirmfliegen dort ein Ende hätte. Zwar hat der Verein die Tafel mit der Flugplatzordnung vor einiger Zeit abgebaut. Den Windsack allerdings hat er an Ort und Stelle belassen. Als wichtige Voraussetzung für sichere Starts und Landungen lädt dieser unverändert zum (nicht mehr zulässigen) Gleitschirmfliegen ein. Wie man sich vor Ort überzeugen kann, wird davon auch weiterhin Gebrauch gemacht.

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