Entwurf zur Rohstoffsicherungsplanung vorgestellt 13.01.2014
Abbaukandidat Rockeskyller Kopf
Einige LGB-Vorschläge komplett gestrichen
Von den als Abbauflächen vom LGB vorgeschlagenen Bergen sind erfreulicherweise im ROP-Entwurf einige nun nicht mehr für einen Gesteinsabbau vorgesehen:
Aarlei bei Üdersdorf
Asseberg bei Daun-Waldkönigen
Döhm bei Dreis
Goosberg bei Daun-Steinborn
Hardt bei Mehren
Kasselburger Hahn bei Pelm
Kreckelberg bei Büscheich
Scharteberg, Westseite
Einige Vorbehaltsgebiete deutlich verkleinert
Ebenfalls erfreulich ist die Reduzierung einiger als Vorbehaltsgebiete vorgeschlagener Flächen auf die aktuell genehmigten Bereiche:
Hoher List bei Schalkenmehren
Riemerich bei Daun-Neunkirchen
Scharteberg, Ostseite
Vulkan Kalem
Weinfeldbereich unterhalb des Kapellchens am Weinfelder Maar
Für die Gesteinsgewinnung vorgesehen
Nach wie vor sind unverständlicherweise markante Vulkanberge vollständig für die Gesteinsgewinnung vorgesehen:
Mühlenberg bei Oberbettingen
Reinertsberg bei Brück
Rockeskyller Kopf
Roßbüsch bei Oberbettingen/Kalenborn-Scheuern
Steineberger Lei
Wetschberg bei Oberbettingen
Nicht im Sinne der Kreistagsresolution
Als ob es die Resolution des Kreistages Vulkaneifel, Naturdenkmale nicht über das bisherige Ausmaß in Anspruch zu nehmen, nicht gäbe, sind weiterhin 9 ND direkt oder indirekt von der Rohstoffsicherung betroffen. Mit dem Naturschutzgebiet „Im Felst“ bei Birresborn ist zusätzlich sogar ein NSG betroffen. Darüber hinaus könnten bei einer Umsetzung des Entwurfs an 8 Stellen im Landkreis Vulkaneifel Lavagruben entstehen, an denen heute kein aktueller Abbau stattfindet. Auch dies widerspricht der Kreistagsresolution. Es gibt also noch viel zu tun!
ROP kein taugliches Instrumentarium zur Landschaftsplanung
Auch wenn der Name „Raumordnungsplan“ etwas anderes suggeriert, er ist kein besonders taugliches Instrument zur Landschaftsplanung. Wie nämlich der Leitende Planer der Planungsgemeinschaft Trier, Roland Wernig, deutlich machte, kann ein Antrag auf Gesteinsabbau auch für solche Bereiche gestellt und bewilligt werden, wo im ROP weder ein Vorbehalts- noch ein Vorranggebiet Rohstoffsicherung ausgewiesen ist.
Lesen Sie zu diesem Beitrag auch folgende Meldung:
Roßbüsch: Nagelprobe für eine umweltverträgliche Vorsorgeplanung 04.11.2013
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