Entwurf zur Rohstoffsicherungsplanung vorgestellt 13.01.2014

                            Abbaukandidat Rockeskyller Kopf

Der Entwurf zur Rohstoffsicherungsplanung im kommenden Raumordungsplan (ROP) wurde kürzlich in einem gemeinsamen Termin den betroffenen Verbandsgemeinden, Vertretern der gesteinsabbauenden Industrie und Naturschutzverbänden im Beisein von Fachvertretern der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) Rheinland-Pfalz vorgestellt. Die Vorschläge des LGB, die für den Gesteinsabbau im Landkreis Vulkaneifel vorgesehene Fläche von derzeit ca. 400 ha auf über 2.000 ha auszuweiten, hatte zu gewaltigen Widerständen bei Naturschutzverbänden, Öffentlichkeit wie auch bei Kommunalpolitikern geführt.

 

Einige LGB-Vorschläge komplett gestrichen

Von den als Abbauflächen vom LGB vorgeschlagenen Bergen sind erfreulicherweise im ROP-Entwurf einige nun nicht mehr für einen Gesteinsabbau vorgesehen:

 

Aarlei bei Üdersdorf

Asseberg bei Daun-Waldkönigen

Döhm bei Dreis

Goosberg bei Daun-Steinborn

Hardt bei Mehren

Kasselburger Hahn bei Pelm

Kreckelberg bei Büscheich

Scharteberg, Westseite

 

Einige Vorbehaltsgebiete deutlich verkleinert

Ebenfalls erfreulich ist die Reduzierung einiger als Vorbehaltsgebiete vorgeschlagener Flächen auf die aktuell genehmigten Bereiche:

 

Hoher List bei Schalkenmehren

Riemerich bei Daun-Neunkirchen

Scharteberg, Ostseite

Vulkan Kalem

Weinfeldbereich unterhalb des Kapellchens am Weinfelder Maar

 

Für die Gesteinsgewinnung vorgesehen

Nach wie vor sind unverständlicherweise markante Vulkanberge vollständig für die Gesteinsgewinnung vorgesehen:

 

Mühlenberg bei Oberbettingen

Reinertsberg bei Brück

Rockeskyller Kopf

Roßbüsch bei Oberbettingen/Kalenborn-Scheuern

Steineberger Lei

Wetschberg bei Oberbettingen

 

Nicht im Sinne der Kreistagsresolution

Als ob es die Resolution des Kreistages Vulkaneifel, Naturdenkmale nicht über das bisherige Ausmaß in Anspruch zu nehmen, nicht gäbe, sind weiterhin 9 ND direkt oder indirekt von der Rohstoffsicherung betroffen. Mit dem Naturschutzgebiet „Im Felst“ bei Birresborn ist zusätzlich sogar ein NSG betroffen. Darüber hinaus könnten bei einer Umsetzung des Entwurfs an 8 Stellen im Landkreis Vulkaneifel Lavagruben entstehen, an denen heute kein aktueller Abbau stattfindet. Auch dies widerspricht der Kreistagsresolution. Es gibt also noch viel zu tun!

 

ROP kein taugliches Instrumentarium zur Landschaftsplanung

Auch wenn der Name „Raumordnungsplan“ etwas anderes suggeriert, er ist kein besonders taugliches Instrument zur Landschaftsplanung. Wie nämlich der Leitende Planer der Planungsgemeinschaft Trier, Roland Wernig, deutlich machte, kann ein Antrag auf Gesteinsabbau auch für solche Bereiche gestellt und bewilligt werden, wo im ROP weder ein Vorbehalts- noch ein Vorranggebiet Rohstoffsicherung ausgewiesen ist.

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