Nagelprobe für eine raumverträgliche Vorsorgeplanung 04.11.2013

          Roßbüsch mit Lammersdorf (vorne) und Niederbettingen (hinten)

Die in der Eifel tätige Abbaufirma Rheinische Provinzial- Basalt- und Lavawerke (RPBL) versucht, am Vulkan Roßbüsch vollendete Tatsachen zu schaffen. Sie missachtet dabei den geltenden Raumordnungsplan (ROP), eine eindeutige Kreistagsresolution, die Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) zum Gesteinsabbau im Landkreis Vulkaneifel und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms (LEP).

 

Der Roßbüsch

Der Vulkan Roßbüsch liegt auf den Gemarkungen Hillesheim, Kalenborn-Scheuern und Oberbettingen. Im geltenden ROP ist er nicht als Vorranggebiet Rohstoffsicherung ausgewiesen, noch nicht einmal als Vorbehaltsgebiet. Ein aktueller Tagebau ist dort nicht vorhanden. Nach einer Resolution des Kreistages Vulkaneifel sollen derzeit auch keine neuen Vulkanberge für den Abbau in Anspruch genommen werden.

 

Auch nach einem Grundsatz des LEP soll die Erweiterung bestehender Aufschlüsse neuen Aufschlüssen vorgezogen werden.

 

Darüber hinaus hat die SGD in ihrer Stellungnahme zum Konflikt Rohstoffabbau und Naturschutz die Berge namentlich benannt, bei denen sich ein Gesteinsabbau zu einem Konflikt mit der Landschaftsrahmenplanung befinden würde, und die Planungsgemeinschaft ausdrücklich um Berücksichtigung der Stellungnahme gebeten. Der Roßbüsch zählt zu den "Konfliktbergen".

 

Die Aktivitäten der RPBL

Bereits im vergangenen Jahr hatte die RPBL dem Gemeinderat von Kalenborn-Scheuern die Abbaupläne für den Roßbüsch vorgestellt. Nun wurde die RPBL auch beim Gemeinderat von Oberbettingen in dessen Sitzung vom 30.09.2013 vorstellig. Die Ortsgemeinde berichtet im Mitteilungsblatt der VG Hillesheim Nr. 43/2013 darüber u.a. wie folgt:

 

Anhand einer Power Point Präsentation wurde von den leitenden Mitarbeitern der RPBL die geplante Erkundung und Untersuchung des Basaltvorkommens erläutert. Genaue Erkenntnisse über den Umfang und die Qualität des dort lagernden Basaltvorkommens werden in ca. einem Jahr vorliegen. Da die Untersuchungen sehr kostenintensiv sind, wurde ein Vorvertrag mit der RPBL abgeschlossen.

 

Raumverträgliche Vorsorgeplanung?

Das Landesplanungsgesetz legt fest, dass die Zuständigkeit für die Ausweisung von Vorrangflächen Rohstoffsicherung bei der jeweiligen Planungsgemeinschaft liegt. Nach dem Selbstverständnis der Planungsgemeinschaft Trier setzt sie damit eine „raumverträgliche Vorsorgeplanung“ um.

 

Was aber gibt es da eigentlich noch zu planen, wenn die RPBL vor Ort weitgehend vollendete Tatsachen schafft und daher im Falle Roßbüsch beim Abwägungsprozess der Planungsgemeinschaft neben den Gutachten der Fachbehörden auch die Aufwendungen der RPBL für die „sehr kostenintensiven“ Untersuchungen auf dem Schreibtisch liegen werden? Das Ergebnis ist absehbar. Dann allerdings würde die raumverträgliche Vorsorgeplanung in puncto Gesteinsabbau im Landkreis Vulkaneifel auch weiterhin von der gesteinsabbauenden Industrie bestimmt.

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