SGD veröffentlich Stellungnahme zum Gesteinsabbau   21.03.2013

                 Lavaabbau am Feuerberg bei Hohenfels-Essingen

Vor dem Hintergrund der vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) vorgelegten rohstoffgeologischen Fachplanung formuliert die Obere Naturschutzbehörde als naturschutzfachliches Ziel ihrer Stellungnahme „die Sicherung der Vulkankegel und –kuppen der Eifel als Zeugen des Vulkanismus, insbesondere Beschränkung des Gesteinsabbaus auf bereits hochgradig vorbelastete Gebiete.“

 

Die LGB-Planung

Die vom LGB vorgelegte rohstoffgeologische Fachplanung, die eine Ausweitung des Lava- und Basaltabbaus von derzeit ca. 400 ha auf über 2.000 ha ermöglichen würde, wurde an dieser Stelle mehrfach thematisiert und in der Bildergalerie "Rohstoffsicherung“ veranschaulicht. Die sich aus dieser Planung ergebenden Konflikte mit dem Landschaftsschutz waren Anlass für die SGD Nord als Obere Naturschutzbehörde, den Aspekt Landschaftsbild Vulkaneifel in einer präzisierenden Stellungnahme im Zuge der Landschaftsrahmenplanung vertieft zu behandeln.

 

Begrüßenswerte Offenheit

Wegen des, wie die Behörde in einer Pressemitteilung mitteilte, „besonderen öffentlichen Interesses“ veröffentlichte die SGD die Stellungnahme auf ihrer Internetseite. Die Planungsgemeinschaft Region Trier, zuständig für die Erstellung des kommenden Raumordnungsplans, wurde darüber hinaus von der SGD gebeten, die Stellungnahme bei der Erstellung des Entwurfs des regionalen Raumordnungsplans zu berücksichtigen.

 

Wertvolle Richtschnur

Die NABU-Gruppe Daun begrüßt ausdrücklich die Offenheit der Behörde wie auch den Inhalt der Stellungnahme. Die darin gemachten allgemeinen Aussagen sowie die genauen Festlegungen besitzen besondere Bedeutung, da für die Rohstoffplanung immer noch der alte Raumordnungsplan von 1984 gilt, in dem Aspekte des Landschaftsschutzes keinerlei Berücksichtigung fanden. Zwar wird die Stellungnahme der Naturschutzbehörde noch dem Abwägungsprozess bei der Aufstellung des neuen Raumordnungsplans unterliegen, sie sollte jedoch bereits jetzt ungeschmälert als Richtschnur für den Gesteinsabbau im Landkreis Vulkaneifel gelten.

 

Die Stellungnahme der SGD wie auch die Konflikttabelle Gesteinsabbau vs. Naturschutz finden Sie hier.

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