Lavaabbau: Ohne Plan und mit falschen Karten  09.01.2013

  Lavagrube und Windräder am abgebauten ehemaligen Goldberg bei Ormont

Als ein Vorgehen ohne Plan und zugleich als ein „Spiel“ mit falschen Karten muss derzeit der Abbau von Lava und Basalt im Landkreis Vulkaneifel angesehen werden. Das „ohne Plan“ bezieht sich allerdings nur auf die behördliche Seite, da die entscheidungsberechtigte Planungsgemeinschaft Trier die Weiterbearbeitung der Rohstoffsicherungsplanung für den neuen Raumordnungsplan (ROP) immer noch nicht abgeschlossen hat. Keineswegs ohne Plan hingegen gehen einige Abbauunternehmer vor. Obwohl an Basalt und Lava angesichts zurückgehender Nachfrage, stilliegender Gruben sowie Abbaugenehmigungen, die z.T. noch über Jahrzehnte hinaus Abbau ermöglichen, wahrlich kein Mangel herrscht, versuchen sie, noch vor der Festlegung der Vorranggebiete im kommenden ROP sich weitere Abbauflächen zu sichern. Dabei wird im wahrsten Sinne des Wortes auch mit falschen Karten gespielt.

 

Problem Gesteinsabbau vs. Landschaftsschutz

Die Wellen schlugen hoch im Landkreis Vulkaneifel, als vor zwei Jahren bekannt wurde, dass das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) als zuständige Behörde Vorschläge unterbreitet hatte, den Gesteinsabbau von derzeit 400 ha künftig auf mehr als 2.000 ha zu ermöglichen. Neben einer Erweiterung der zahlreichen bereits jetzt vorhandenen Abbaustellen hätte dies 18 neue Abbaustellen bedeutet und zugleich ein Verschwinden weiterer Vulkanberge mit sich gebracht.

 

Den Dauner Naturschutzverbänden gelang es in intensiven Gesprächen, bei der zuständigen Fachbehörde die Erstellung einer ergänzenden naturschutzfachlichen Stellungnahme zu erreichen. Diese sollte bei der Aufstellung des kommenden ROP Berücksichtigung finden.

 

Spiel mit falschen Karten

Nun erhielt der NABU im Zuge der Verbandsbeteiligung Einsicht in die Unterlagen, mit denen die Erweiterung eines bestehenden Abbaubetriebes beantragt wird (Goßberg). Im zugehörigen Kartenwerk befindet sich der Eintrag „Ausschnitt aus dem Entwurf des regionalen Raumordnungsplans“. Wie die für den ROP zuständige Planungsgemeinschaft der Region Trier jedoch bestätigte, gibt es einen solchen noch nicht.

 

Die Legende des Kartenwerks weist zudem das Erweiterungsgebiet als „Vorranggebiet für Rohstoffsicherung“ aus. Auch das ist falsch! Noch nicht einmal im derzeit geltenden ROP befindet sich dort ein Vorranggebiet Rohstoffsicherung.

 

Ein Versehen? Schlampige Arbeit? Oder der Versuch, den zur Stellungnahme aufgerufenen Gremien eine Übereinstimmung der Erweiterungsplanung mit der Raumordnung vorzugaukeln?

 

Zielstrebig mit Plan

Keinesfalls ein Versehen sind die Bemühungen einiger Abbauunternehmer, sich noch im Vorfeld einer möglicherweise restriktiven künftigen Ausweisung von Vorranggebieten weiteres Abbaugelände zu sichern. Durch Kontaktaufnahme mit Gemeinderäten (Roßbüsch), in Flurbereinigungsverfahren (Scharteberg) oder auch durch Beantragen von Erweiterungsgenehmigungen (Goßberg, Winkel) wird versucht, vor Ort die entsprechenden Pflöcke einzuschlagen bzw. bereits vollendete Tatsachen zu schaffen.

 

In allen genannten Fällen sieht der geltende Raumordnungsplan dort keine Vorranggebiete Rohstoffsicherung vor!

 

Ohne Plan

Sofern man hinter einem Plan eine Planung vermutet, trifft dies auf den derzeit geltenden ROP hinsichtlich der Lava- und Basaltgewinnung im Landkreis Vulkaneifel in keiner Weise zu. Er stellt vielmehr die kartenmäßige Wiedergabe eines zufällig zustandegekommenen, über das Kreisgebiet verstreuten Sammelsuriums an Abbaustellen dar. Eine Steuerungswirkung entfaltete er auch nicht, was durch die Tatsache belegt wird, dass im Landkreis Vulkaneifel auch dort Lava abgebaut wird, wo der ROP dies gar nicht vorsieht.

 

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes ist ein ROP in einem „mittelfristigen Zeitraum“ fortzuschreiben. Üblicherweise wird darunter ein Zeitraum von etwa 15 Jahren verstanden. Der derzeit geltende Plan stammt aus dem Jahr 1984. Eine aktualisierte Rohstoffplanung ist daher seit Jahren überfällig. Inzwischen liegen bei der Planungsgemeinschaft alle für eine Fortschreibung erforderlichen Stellungnahmen der Fachbehörden vor. Dennoch wird man wohl noch einige Zeit auf den neuen ROP warten müssen. Wie die Planungsgemeinschaft mitteilte, ruhe derzeit die Weiterbearbeitung der Rohstoffsicherungsplanung in der Vulkaneifel. Nach den landespolitischen Vorgaben genieße die planerische Umsetzung der Energiewende Vorrang.

 

Die Folgen

Der einstimmige Beschluss des Kreistages Vulkaneifel über einen schonenderen Umgang mit der Natur beim Gesteinsabbau, die Vorschläge der Naturschutzverbände und selbst die naturschutzfachliche Stellungnahme der Naturschutzbehörde sowie weitere Gesichtspunkte zum Landschaftsschutz können erst dann Wirkung entfalten, wenn sie über die Planungsgemeinschaft in den neuen ROP eingeflossen sind. Dann müsste sich die Rohstoffgewinnung künftig an den dort ausgewiesenen Vorranggebieten orientieren.

 

So lange aber ein solcher Plan nicht vorliegt, kommen alle diese Aspekte nicht zum Tragen, und Lava- und Basaltabbau werden weiterhin dort stattfinden, wo es die Abbaubetriebe wollen, nicht aber dort, wo es nach Abwägung aller Gesichtspunkte durch die Planungsgemeinschaft für vertretbar erachtet wird.

 

Der NABU wird sich daher dafür einsetzen, dass bis zur Vorlage eines rechtskräftig verabschiedeten ROP keine Abbauerweiterungen oder Neuanlagen zugelassen werden. Genau dies erwartet er auch von der Politik.

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