Wie vielGesteinsabbau verträgt der Landkreis Vulkneifel noch?  31.10.2010

                Vulkankulisse bei Daun im schwindenden Morgennebel

Wie viel Lava- und Basaltabbau verträgt der Landkreis Vulkaneifel noch? Mit dieser Frage hat sich die aus den Naturschutzverbänden Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Eifelverein Ortsgruppe Daun, Landesjagdverband (LJV), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) bestehende Arbeitsgemeinschaft Dauner Naturschutzverbände befasst und gemeinsam die nachstehende Pressemitteilung herausgegeben:

 

Endliche Ressource

Die Ressourcen Lava und Basalt sind auch im Landkreis Vulkaneifel endlich. Die kommerzielle Nutzung dieser vulkanischen Gesteine kommt daher spätestens dann zum Erliegen, wenn alle Lagerstätten ausgebeutet sind. Dann aber hätte diese in Deutschland einmalige vulkanische Mittelgebirgslandschaft ihr charakteristisches Gesicht endgültig verloren und eine nachhaltige Nutzung durch andere Wirtschaftszweige wie etwa den Tourismus wäre nicht mehr möglich. Ungeachtet dessen sehen es die Naturschutzverbände aber auch als eine ethische Verpflichtung an, das charakteristische Aussehen der Vulkaneifel zu bewahren und für nachfolgende Generationen zu erhalten.

 

Aussehen der Vulkaneifel schon deutlich verändert

Durch den bisherigen Gesteinsabbau sind schon mehrere markante und für das Landschaftsbild unverzichtbare Berge verschwunden. Weitere sind akut bedroht. Es ist daher höchste Zeit, die Frage zu stellen „Wie viel Lava- und Basaltabbau verträgt der Landkreis Vulkaneifel noch?“ Diese Frage erhält durch die im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP) für die Region Trier vorgelegte Rohstoffgeologische Fachplanung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) eine besondere Aktualität. Schaut man sich die Vorlage des LGB zur Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffsicherung an, könnte man zu der Auffassung gelangen, es gäbe noch eine zweite Vulkaneifel „in Reserve“. Die Vorschläge des LGB gehen dahin, die derzeit rund 400 ha umfassende Abbaufläche für vulkanische Gesteine auf dem Weg der Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffsicherung auf über 2.000 ha zu vergrößern. Die Freigabe einer solch immensen Fläche für den Gesteinsabbau steht in krassem Widerspruch zu dem von der Landesregierung verfolgten Grundprinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung natürlicher Ressourcen und ihrer daraus abgeleiteten Forderung, dass mineralische Rohstoffe als Teil der Natur vor übermäßiger Inanspruchnahme zu schützen sind.

 

Grundsätze zum Erhalt des einmaligen Landschaftsbildes

Bei der Beantwortung der Frage „Wie viel Lava- und Basaltabbau verträgt der Landkreis Vulkaneifel noch?“ sind nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Dauner Naturschutzverbände folgende Grundsätze zu beachten:

  • Kein Abbau vulkanischer Gesteine und keine Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffsicherung an Stellen, an denen bisher noch kein Abbau stattfand oder ein solcher schon vor längerer Zeit eingestellt worden ist.
  • Dieser Grundsatz entspricht einem früheren Kreistagsbeschluss.
  • Weder Abbau vulkanischer Gesteine noch Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffsicherung in und um Naturschutzgebiete/n sowie geologische/n Naturdenkmale/n. Keine Beanspruchung dieser Flächen über den derzeit für den Abbau genehmigten Bereich hinaus.
  • An besonders markanten Vulkanbergen, die für den Erhalt der vulkaneifeltypischen Landschaft unerlässlich sind, kein Abbau über den bisher genehmigten Bereich hinaus und keine Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffsicherung.
  • Rückführung des bisher über das Kreisgebiet zerstreuten Flickenteppichs an Abbaustellen und Beschränkung auf wenige große Tagebaue.

Die Dauner Naturschutzverbände appellieren an alle an der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans beteiligten Institutionen und Mitglieder der Regionalvertretung sowie an den Kreistag und die Orts- und Verbandsgemeinden der Vulkaneifel, sich bei allen den Abbau vulkanischer Gesteine betreffenden Planungen und Entscheidungen an diesen Grundsätzen zu orientieren. Nur so kann es noch gelingen, diese in Deutschland einmalige Vulkanlandschaft vor weiterer nachhaltiger Zerstörung zu bewahren und für nachfolgende Generationen zu erhalten.

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