Naturpark Vulkaneifel: Völlig verworrene Situation  02.03.2007

 Die Ausgestaltung des Naturparks Vulkaneifel erscheint noch reichlich nebulös

Immer verworrener werden die Vorgänge um den Naturpark Vulkaneifel (NP), dessen Verordnungsentwurf fast alle Naturschutzverbände einmütig ablehnten. Eine große Sorge der Verbände scheint allerdings vom Tisch: Mit der angekündigten Auflösung der bisherigen Landschaftsschutzgebiete (LSG) wird es wohl nichts werden. Einer Meldung der ddp-Agentur zufolge stellte die Sprecherin des Umweltministeriums klar, dass in dem künftigen NP alle LSG erhalten blieben. Wie aus dem Umweltministerium weiterhin zu erfahren war, stehen einer Auflösung der LSG juristische Belange entgegen.

 

Daraus ergeben sich mehrere Fragen:

  • War dies den „Machern“ des NP nicht bekannt?“
  • Wie steht es um die Wirksamkeit der Beschlüsse der Kommunen, die auf der offenbar falschen Voraussetzung basieren, die LSG würden aufgehoben?
  • Weswegen sollten überhaupt die LSG aufgehoben werden?

Deutlich von einander abweichende Verordnungs-Entwürfe

Dem NABU sind bisher vier unterschiedliche Versionen an VO-Entwürfen bekannt, die in wesentlichen Punkten deutlich voneinander abweichen. Anders als im Entwurf vom 15.11.06 sind in ihnen beispielsweise andere Kernzonen ausgewiesen. Vor allem verfügten diese Versionen über einen Genehmigungsvorbehalt der Unteren Naturschutzbehörde für den Gesteinsabbau. Ein Genehmigungsvorbehalt, den auch alle anderen rheinland-pfälzischen NP zum Erhalt der Landschaft als erforderlich ansahen und deswegen in ihre VO aufgenommen haben.

 

Weitere Fragen

  • Warum wurde in der aktuellen VO-Version dieser Genehmigungsvorbehalt gestrichen und befreit damit ausgerechnet in einem NP, der dem Schutz der Vulkanlandschaft dienen soll, den Abbau der Vulkane von einem Genehmigungsvorbehalt durch die Untere Naturschutzbehörde?
  • Warum wurden die Kernzonen gegenüber früheren VO-Versionen verkleinert?
  • Warum wurden die Kernzonen nicht einmal in einer solchen Größe ausgewiesen, wie es sachlich geboten wäre?

Kritisierte Trägerschaft

Die vorgesehene Trägerschaft durch die bereits bestehende „Natur- und Geopark GmbH“ stieß auf den Widerstand der Verbände, weil diese Trägerstruktur die Verbände von einer wirkungsvollen Mitarbeit auf der Entscheidungsebene des NP ausschließt. Eine „Dummheit“, wie ein Mitglied einer Freien Wählergruppe im Dauner Stadtrat drastisch formulierte, wobei übrigens der Dauner Stadtrat sich nicht als einziger kommunaler Rat gegen den VO-Entwurf aussprach.

 

Fragen zur Trägerstruktur

Warum verweigert man im NP Vulkaneifel nichtkommunalen Organisationen eine Mitwirkung auch auf der Entscheidungsebene, so wie es in der überwiegend als Verein organisierten Trägerschaft in den anderen NP gegeben ist?

Was befürchten die Gesellschafter der GmbH, die doch bei jeder Abstimmung gegenüber den nichtkommunalen Organisationen ohnehin in der Überzahl wären?

Wie soll die starke Einbindung der Verbände in die GmbH, so wie es die Sprecherin des Umweltministeriums lt. einer ddp-Meldung fordert, konkret umgesetzt werden?

 

Mehr zum Thema Naturpark finden Sie unter folgende Meldung:

Naturpark Vulkaneifel: Daun nimmt "ablehnend zur Kenntnis"   22.02.2007

Der Stadtrat Daun nimmt den Entwurf zur Naturpark-Verordnung „ablehnend zur Kenntnis“. Dies ist das Ergebnis der jüngsten Sitzung des Stadtrates Daun, bei der sich nach ...

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