Flugplatz Senheld: Was wurde aus dem Verstoß?   28.09.2006

                                       Neuer Senheldtower

Der Flugsportverein Daun hatte ohne Genehmigung Aufschüttungen an der Landebahn am Flugplatz Senheld vorgenommen. Wegen dieses Verstoßes gegen die Schutzverordnung des NSG Dauner Maare hatte die SGD Nord als zuständige Naturschutzbehörde die nachträgliche Einreichung eines entsprechenden Befreiungsantrages und die Vorlage eines landespflegerischen Fachbeitrages verlangt. Der Antrag wird derzeit bearbeitet.

 

Kreisverwaltung Daun wird aktiv

Die KV Vulkaneifel, zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, leitete inzwischen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Verein ein. Auch dieses Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Das besonders Pikante an der Sache: Ein maßgebendes Mitglied im Flugsportverein Daun und passionierter Flieger am Senheld ist der Dauner Landrat, der zugleich als Leiter der Kreisverwaltung für die Einhaltung von Bestimmungen zum Schutze der Natur Sorge zu tragen hat.

 

Flugsportverein Daun als Wiederholungstäter

Nicht zum ersten Mal müssen sich Behörden mit der Vorgehensweise des Flugsportvereins befassen. Eine im Auftrag des Bundeslandwirtschaftministeriums und des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz erstellte Dokumentation gibt an, dass die Kreisverwaltung bereits 1974 ein Bußgeld gegen den Verein wegen einer ähnlichen Maßnahmen erlassen musste. Die Dokumentation lastet darüber hinaus dem Flugsportverein weitere landschaftsbeeinträchtigende Maßnahmen an, die aber z.T. auf Antrag des Vereins sogar von den Behörden damals genehmigt worden waren.

 

Behörden dulden Eigenmächtigkeiten

Im Jahr 1993 hatten die Behörden dann erneut Anlass, wegen Nichtbeachtung der Naturschutzbestimmungen durch den Flugsportverein aktiv zu werden. Wegen einer nicht genehmigten Startbahnverlängerung, die zudem noch mit Bitumen befestigt worden war, forderte die damalige Bezirksregierung Trier die KV Daun auf, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und die Herstellung des ursprünglichen Zustandes zu veranlassen.

 

Der ursprüngliche Zustand wurde nicht wiederhergestellt. Vielmehr erhielt der Verein von der Behörde die Mitteilung, „dass die Maßnahme unsererseits geduldet wird“, wie die Bezirksregierung uns damals auf Anfrage schriftlich mitteilte.

 

Man darf gespannt sein, wie duldsam sich die Behörden in dem neuerlich Fall erweisen werden.

Lesen Sie zu diesem Beitrag auch die folgende Meldung:

Flugplatz Senheld: Verstoß gegen die NSG-Verordnung   12.07.2006

Der Flugsportverein Daun hatte Aufschüttungen zur Verlängerung der Startbahn des Flugplatzes Senheld im NSG Dauner Maare vornehmen lassen. Wir fragten deswegen ...

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