NABU-Vorschlag zum Kreisentwicklungskonzept Vulkaneifel   07.11.2019

 

           Der Sassenberg prägt die Senke des Kirchweiler Rohrs

In einer zurückliegenden Sitzung hat der Kreistag Vulkaneifel beschlossen, ein Kreisentwicklungskonzept zu erstellen. In diesem sollen die Vorstellungen des Landkreises hinsichtlich der Rohstoffgewinnung dargelegt werden. NABU-Daun und NABU-Kylleifel sind der Auffassung, dass in diesem Kreiskonzept ein endgültiges Ende des Abbaus von Lava und Basalt im Kreisgebiet in die Wege geleitet werden sollte. Ergänzend haben die beiden Gruppen einen konkreten Vorschlag unterbreitet, wie die Kreisverwaltung mit den ihr eigenen Möglichkeiten landschaftsprägende Berge vor dem Abbau bewahren kann. Der Vorschlag wurde inzwischen der Verwaltung wie auch den Kreistagsfraktionen zugeleitet.

 

Kreisforderung bleibt wohl unberücksichtigt

Der Kreis hat gegenüber der für die Aufstellung des neuen Raumordnungsplans zuständigen Planungsgemeinschaft (PLG) gefordert, die im agl-Konzept aufgeführten Bedingungen für den Raum mit besonderem Koordinierungsbedarf auf das gesamte Kreisgebiet auszuweiten. Mit dieser Ausweitung würde der gesamte Kreis zu einem faktischen Ausschlussgebiet Rohstoffsicherung, so dass ein weiterer Gesteinsabbau über die im kommenden Raumordnungsplan genehmigten Flächen hinaus nur noch über Zielabweichungsverfahren zu erreichen wäre.

 

Eine deutliche Ausweitung des Raums mit besonderem Koordinierungsbedarf hatte der NABU bereits in seiner Stellungnahme vom 10.10.2018 gefordert. Dies wurde jedoch seitens der PLG abgelehnt, da die maßgebenden „Belastungs- und Wertemerkmale“ nicht durchgängig vorlägen. Diese sind:

Kernbereich Landschaftsbild

Schutzbereich für das Mineralwasser

Dichte der bereits genehmigten Abbaugebiete (Vorbelastung)

 

Sofern die PLG ihre Kriterien nicht ändert, wofür keine Hinweise vorliegen, wird sie auch die Forderung des Kreises ablehnen (müssen). Auf diese Art und Weise wird sich daher weder ein Ende des Abbaus vulkanischen Gesteins noch der Erhalt weiterer Vulkanberge erreichen lassen.

 

Alternativvorschlag des NABU

Im Gegensatz zur Raumplanung, bei der der Kreis keine Entscheidungsbefugnis besitzt, hat er die Befugnis, Gebiete oder Einzelobjekte als Naturdenkmale (ND) auszuweisen. Nachdem zu erwarten ist, dass die PLG die Bestimmungen für den Raum mit besonderem Koordinierungsbedarf nicht auf den gesamten Kreis ausdehnen wird, schlägt der NABU vor, dass der Kreis von seiner Befugnis zur Ausweisung von ND Gebrauch macht und die vulkanischen Erscheinungen, die auch weiterhin das Aussehen des Landkreises Vulkaneifel prägen sollen, als großflächige Naturdenkmale ausweist. Dem Vorschlag ist eine Tabelle mit 30 Landschaftselementen beigefügt, die für das vulkanische Aussehen der Vulkaneifel bedeutsam sind und die alle als ND geschützt und dauerhaft dem Landschaftsbild erhalten werden sollen! Einige von ihnen weisen punktuell bereits ND auf, sind aber nicht als Ganzes geschützt bzw. der geschützte Bereich ist zu gering bemessen. In diesem Fällen ist eine Anpassung der ND-Verordnung erforderlich.

 

Vulkanberge, die als Naturschutzgebiete (NSG) geschützt sind, oder bei denen die als ND geschützte Fläche ausreichend bemessen erscheint, wurden nicht in der Tabelle berücksichtigt.

 

Zur Ausweisung als ND werden vorgeschlagen:

Aarley bei Üdersdorf, Altburg bei Schalkenmehren, Alter Voss/Bickenberg bei Berlingen/Hohenfels, Arensberg bei Zilsdorf, Asseberg bei Daun-Waldkönigen, Auf der Wacht bei Daun-Waldkönigen, Baarlei bei Pelm, Buerberg bei Schutz, Burlich bei Bewingen, Goosberg bei Daun-Steinborn, Gyppenberg bei Hohenfels-Essingen, Hardt bei Mehren, Hasenberg bei Trittscheid, Hoher List bei Schalkenmehren, Hummerich bei Utzerath, Kasselburger Hahn bei Pelm, Katzenberg bei Basberg, Koppberg bei Daun, Krekelsberg/Dietzenlei bei Büscheich, Löhlei bei Üdersdorf, Mühlenberg bei Hohenfels-Essingen, Riemerich bei Daun-Neunkirchen, Rockeskyller Kopf/Griesenheld bei Rockeskyll, Roßbüsch bei Kalenborn-Scheuern, Rother Hecke bei Gerolstein, Rother Kopf bei Roth, Sassenberg bei Berlingen, Scharteberg bei Kirchweiler, Steineberger Lei bei Steineberg, Wetschberg/Mühlenberg bei Oberbettingen.

 

Bedeutung von Abgrabungen für den Artenschutz

Abgrabungen (Gruben und Brüche) stellen nicht nur optisch eine Besonderheit in der Landschaft dar. Sie stellen Sonderstandorte dar, in denen, anders als in der umgebenden Kulturlandschaft, weder Herbizide noch Insektizide zum Einsatz kommen. Somit können sich auf den entstandenen Rohböden standorttypische Blütenpflanzen ansiedeln. Als Folge davon stellt sich eine artenreiche Insektenfauna ein. Auch Reptilien, Amphibien und felsbrütende Vögel werden durch Brüche und Gruben begünstigt. Der amtliche Naturschutz hat die Bedeutung der Abgrabungen für den Artenschutz schon vor Jahren erkannt und folgerichtig mehrere Steinbrüche des Landes unter Naturschutz gestellt.

 

Die Abgrabungen des Landkreises Vulkaneifel bilden hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Artenschutz keine Ausnahme. Dennoch fand in der öffentlichen Diskussion dieser Aspekt der Abgrabungen bisher wenig Beachtung. Unter dem in der Tat beklagenswerten Verlust bereits mehrerer markanter Vulkanberge und dem von vielen Menschen als Mondlandschaft empfundenen Aussehen der Abgrabungen ging die ungeheure Bedeutung der Abgrabungen für den Artenschutz bisher völlig unter.

 

 Lesen Sie zur Bedeutung von Abgrabungen auch unseren Beitrag vom 23.04.2019 „Rettet die Bienen! Rettet die Steinbrüche und Lavagruben?

 

Pflege der Abgrabungen erforderlich

Mit fortschreitender Sukzession büßen Abgrabungen jedoch viel von ihrer Bedeutung für den Artenschutz ein. Der NABU führt daher seit vielen Jahren schon Pflegeeinsätze in stillgelegten Steinbrüchen und Gruben durch, um sie in ihrer Wertigkeit zu erhalten. Auch die in diesem Jahr begonnene Beweidung des Vulkangartens bei Steffeln sowie das beispielhafte Engagement der Ortsgemeinde Schönbach zur Beweidung des Kreuzberges dienen diesem Zweck. Weiterhin ist hier zu erwähnen, dass auch Abbauunternehmer in ihren Gruben ähnliche Maßnahmen durchgeführt haben, ohne dass dazu eine gesetzliche Verpflichtung vorgelegen hätte.

 

Der NABU schlägt daher vor, im Kreisentwicklungskonzept Maßnahmen vorzusehen, die dem Erhalt und der Pflege von Abgrabungen dienen. Die Federführung in dieser Angelegenheit könnte idealerweise beim Natur- und Geopark Vulkaneifel in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde liegen.

 

Zum vollständigen Vorschlag mitsamt der Liste der zur Ausweisung als ND vorgeschlagenen Landschaftselemente geht es hier.

 

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