Pressemitteilung zum Entwicklungskonzept Rohstoffe 12.03.2021

Der Landkreis Vulkaneifel hat ein eigenes Kreisentwicklungskonzept Rohstoffsicherung – neuerdings offiziell bezeichnet als Teilplan Rohstoffsicherung – erstellt und der Planungsgemeinschaft Trier empfohlen, diesen in den kommenden Raumordnungsplan aufzunehmen. Die entsprechende Beschlussvorlage des Kreisausschusses vom 22.10.2020 wurde in der Sitzung vom 26.10.2020 beschlossen. Sie finden Sie |hier|

 

Wie der NABU diesen Teilplan einschätzt, hat er in folgender Pressemitteilung dargestellt.

 

Pressemitteilung   12.03.2021

„Soll das bisher Erreichte wieder verspielt werden?“, das frage sich der NABU, so NABU-Daun Vorsitzender Sepp Wagner, angesichts der im Kreisausschuss (KA) Vulkaneifel parteiübergreifend gefassten Beschlussempfehlung zum Gesteinsabbau. Das bisher Erreichte sei der vom Fachbüro agl vorgelegte Konzeptvorschlag Rohstoffsicherung. In ihm seien erstmals alle die für die Rohstoffplanung wie auch die für die Berücksichtigung der schützenswerten Güter wie Natur und Landschaft oder Wasser bedeutsamen Fakten zusammengetragen, Bewertungskriterien erstellt und darauf aufbauend ein Vorschlag für die künftige Rohstoffgewinnung im Landkreis Vulkaneifel entwickelt worden. Nach Ansicht des NABU sei dieser Konzeptvorschlag ein vertretbarer Kompromiss zwischen den Interessen der Rohstoffindustrie und den Erfordernissen der zu schützenden Güter.

 

Die Rohstoffindustrie habe den agl Vorschlag anfänglich abgelehnt, inzwischen wohl aber eingesehen, dass es mit dem Gesteinsabbau nicht mehr so weitergehen könne wie bisher und habe dem agl Konzept daher doch noch zugestimmt. Seine grundsätzliche Zustimmung habe auch der KA schon vor einiger Zeit bekundet, sie allerdings an die Berücksichtigung zweier Maßgaben gebunden. Diese seien nun in der neuerlichen Beschlussempfehlung präzisiert worden. Zwar erachte der NABU das mit der Beschlussempfehlung verfolgte Ziel als anstrebenswert, er befürchte jedoch, dass hier etwas gut gemeint aber nicht gut gemacht worden sei.

 

Eine jetzt auch im KA Beschluss geforderte deutliche Vergrößerung des Raums, in dem Gesteinsabbau nicht mehr möglich sei, habe der NABU bereits 2018 in seiner Stellungnahme zum agl Konzeptvorschlag gefordert. Dies sei aber seitens der Planungsgemeinschaft abgelehnt worden, da er nicht den agl-Kriterien entspreche. Der NABU gehe daher davon aus, dass die Forderung des KA ebenfalls abgelehnt werde. Ähnlich werde es wohl den weiteren Forderungen im Beschluss ergehen, fehlten doch für diese und die sich daraus ergebenden weitreichenden Folgen die erforderlichen Voraussetzungen. Die Gewinnung von Lava und Basalt im Landkreis auf die im Beschluss vorgesehene Weise zu beenden, hätte eine politische Grundsatzentscheidung contra Rohstoffgewinnung sowie daraus resultierende Änderungen von Gesetzen und Bestimmungen vorausgesetzt. Dies sei aber nicht erfolgt. Eine diesbezügliche Entscheidungsbefugnis liege auch weder beim Kreis noch bei der Planungsgemeinschaft. Offensichtlich sei das bei der Beschlussempfehlung aber nicht beachtet worden.

 

Aus Sicht der Rohstoffindustrie stehe nun der Kreis als derjenige da, der einer Umsetzung des agl Vorschlags entgegenstehe. Denn die Rohstoffindustrie habe ihre ursprünglich deutlich weitergehenden Forderungen aufgegeben und letztendlich den agl Konzeptvorschlag akzeptiert. Der Kreis hingegen – so könnte die Rohstoffindustrie argumentiere – fordere mehr.

 

Der NABU bedauere sehr, so Wagner, dass der Kreis die Zeit, die ihm zur Verfügung gestanden habe, ein eigenes Abbaukonzept zu erarbeiten, nicht genutzt habe. Zuerst habe man das Büro agl mit der Planung beauftragen wollen und dafür auch schon Mittel bereitgestellt. Das Büro habe jedoch abgelehnt, da es auch bei einer erneuten Betrachtung seines bekannten Konzeptvorschlags zu keiner anderen Einschätzung, sprich Verbesserung, des Plans kommen könne. Anschließende Bemühungen, ein gemeinsam mit der Rohstoffindustrie zu erarbeitendes Ausstiegsszenarios aus der Gesteinsgewinnung anzugehen, habe die Verwaltung offensichtlich nicht unternommen. Der nun vom KA vorgelegte „eigene Vorschlag“ sei sehr ambitioniert. Dabei sei es sehr einfach, maximale Forderungen zu erheben, ohne vorher abzuklopfen, welche Chancen bestünden, diese auch in die Realität umsetzen zu können. Unglücklicherweise habe damals gerade die Landratswahl angestanden.

 

Der NABU rechne damit, dass es durch die KA Beschlussempfehlung zu einer deutlichen Verzögerung bei der Verabschiedung des kommenden Raumordnungsplanes kommen werde. Dies bedeute, dass der alte Raumordnungsplan von 1985 weiterhin gültig bleibe. Dieser beinhalte jedoch keine der vielen Bestimmungen, die der agl Konzeptvorschlag zum Schutz der Landschaft aufweise. Anders als im agl Vorschlag gäbe es dort überhaupt keinen Raum, in dem der Gesteinsabbau de facto nicht mehr vorgenommen werden dürfe. Auch im agl Vorschlag enthaltene Festlegungen, nach denen an 19 Vulkanbergen wie Scharteberg, Rockeskyller Kopf, Steineberger Lei, Döhm, Reinertsberg oder Kreckelsberg kein weiterer Gesteinsabbau bzw. solcher überhaupt erfolgen dürfe, träten nicht in Kraft. Anders als der agl Vorschlag beinhalte der alte Plan auch kein Verbot, Naturdenkmale weiter abzubauen oder schreibe auch nicht für 10 Gruben das Auslaufen der Abbautätigkeit vor. Es bestehe aber nicht nur die Gefahr, dass die vorgesehenen Schutzbestimmungen nicht zum Tragen kämen, sondern die vom agl Büro erstellten Bewertungskriterien zur Ermittlung schutzbedürftiger Flächen könnten insgesamt gekippt werden. Damit würde alles bisher Erreichte verspielt.

 

Anders als in der Öffentlichkeit oft gesehen, sei Gesteinsabbau außerdem nicht nur in den dafür ausgewiesenen Vorranggebieten möglich. Er könne auch außerhalb solcher Gebiete beantragt und nach erfolgter Genehmigung vollzogen werden. Die Abbautätigkeit könnte sich im Landkreis also weiterhin völlig ungeplant vollziehen. Statt den Rohstoffabbau nach einem Plan zu gestalten, der zahlreiche Vorgaben zum Erhalt und Schutz der Vulkanlandschaft beinhalte, würde auf nicht absehbare Zeit weiterhin ein Rechtszustand Bestand haben, der schon das Verschwinden mehrerer Vulkane ermöglicht habe. Was irgendwann der kommende Raumordnungsplan beinhalten werde, sei zudem völlig offen.

 

Der NABU frage sich, so abschließend Wagner, ob dies alles bei der Beschlussfassung im Kreishaus bedacht worden sei.

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