Zur Petition „Stop dem Abbau der Eifelvulkane“   04.04.2019

          Vulkanpanorama bei Daun mit Ernstberg (li.) und Asseberg (re.)

Seit Jahren wird im Landkreis Vulkaneifel die Rohstofffrage intensiv diskutiert, und noch länger bemüht sich der NABU durch Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche auf den verschiedensten Ebenen von Verwaltung und Politik unsere Eifelvulkane zu erhalten. In dem im Juni 2018 veröffentlichten Vorschlag des Büros agl zur künftigen Rohstoffgewinnung im Landkreis sieht der NABU seine Vorschläge und Forderungen deutlich berücksichtigt. Umso bedauerlicher ist es, dass die übrigen anerkannten Naturschutzverbände wie auch eine vor einigen Jahren gegründete Naturschutzgruppierung den agl Vorschlag rundweg ablehnen.

 

Nun wurde auf der Petitionsplattform „WeAct“ der Bürgerbewegung Campact von der Naturschutzgruppierung eine eigene Petition gestartet, um den Abbau der Eifelvulkane zu stoppen. Campact-eigene Petitionen zeichneten sich bisher durch Sachlichkeit und gute Recherche aus. Aber genau daran hapert es leider bei der Petition der Naturschutzgruppierung und auch bei den Behauptungen, mit denen sie die Petition auf ihrer Internetseite unterfüttert. Mit Pauschalierungen, mit Behauptungen, die durchweg ohne konkrete Belege vorgetragen werden, oder sogar mit glatten Falschdarstellungen macht man sich nicht nur unglaubwürdig und belegt mangelnde Sachkenntnis, sondern beweist auch, dass man sich mit dem seit nunmehr 10 Monaten vorliegenden agl Vorschlag überhaupt nicht auseinandergesetzt hat. Einen Beitrag zur Lösung der schwierigen Rohstofffrage stellt die von der Naturschutzorganisation betriebene Desinformation nicht dar. Sie ist allenfalls geeignet, weitere Verwirrung zu schaffen und das in dieser Angelegenheit ohnehin schon stark aufgeheizte Diskussionsklima gänzlich zu vergiften.

 

Nachstehend einige besonders krasse Beispiele von Falsch- und Desinformation. Zitate kursiv wiedergegeben.

 

Aussage in der Petition:

Ein neuer Raumordnungsplan sieht vor, den Abbau der Vulkanberge massiv auszuweiten.

 

Fakt ist:

Es gibt keinen neuen Raumordnungsplan, noch nicht einmal einen Entwurf dazu. Vom Fachbüro agl wurde im Rahmen des Lösungsdialogs Rohstoffsicherung Vulkaneifel ein Vorschlag vorgelegt, über den die Regionalvertretung bei der Planungsgemeinschaft Region Trier befinden und daraus einen Entwurf für den neuen Raumordnungsplan entwickeln wird.

 

Was die Initiatoren der Petition unter einem „massiven Abbau der Vulkanberge“ verstehen, präzisieren sie auf ihrer Homepage, die in der Petition zur weiteren Information anempfohlen wird.

 

Aussage auf der Homepage

Bei einer Verwirklichung dieser Pläne wären zahlreiche weitere Vulkanberge, -kuppen und Hänge von der Zerstörung bedroht.

 

Fakt ist:

Der agl Vorschlag sieht zur Rohstoffgewinnung ausschließlich Vulkanberge, Kuppen und Hänge vor, an denen bereits heute kommerzieller Abbau betrieben wird oder bis in jüngste Vergangenheit betrieben wurde.

 

Der agl Vorschlag sieht sogar vor, dass an den zwei besonders markanten Vulkanbergen Löhlei und Rockeskyller Kopf der Abbau nicht über den derzeit genehmigten Umfang hinaus ausgeweitet wird.

 

Eine Begrenzung auf den bisher genehmigten Bereich sieht der agl Vorschlag auch für eine Vielzahl kleinerer Gruben vor. Die Gesteinsgewinnung wird dort somit auslaufen, die Natur sich im Laufe der Zeit das Gelände zurückerobern, und die Gruben werden zunehmend aus dem Landschaftsbild verschwinden. Die künftige Abbaukulisse wird sich dadurch auf deutlich weniger als die bisherigen rund 30 Abbaubereiche reduzieren.

 

Alle von agl vorgeschlagenen Erweiterungsmöglichkeiten stehen in Verbindung mit bereits vorhandenen Abbauflächen vor. Gänzlich neue Abbaugebiete werden nicht vorgeschlagen.

 

Weitere Aussage der Homepage:

„Auch die Mineralquellen, ein wichtiger Wirtschaftszweig der Region, wären von einem verschärften Abbau betroffen.“

 

Fakt ist:

Es wird überhaupt nicht dargelegt, worin diese Betroffenheit konkret bestehen könnte. Vielmehr führte die Berücksichtigung von Wasserschutzgebieten und Schutzbereichen für Mineralwasser dazu, dass weitergehende Wünsche der Abbauunternehmer im agl Vorschlag vielfach abgelehnt wurden. Es gab daher auch weder seitens der Wasserbehörde noch der Mineralwasserunternehmen Einwände zum agl Vorschlag.

 

Weitere Aussage der Homepage:

„ … deshalb sind Forst – und Landwirtschaft ebenfalls von dem Abbau der Berge nachteilig betroffen.“

 

Fakt ist:

Es wird nicht dargelegt, mit welchen Benachteiligungen Forst- und Landwirtschaft überhaupt konkret rechnen müssten oder ob diese Betroffenheit überhaupt nennenswert ist. Offensichtlich erachten jedoch weder Forst- noch Landwirtschaft den agl Vorschlag als nachteilig und haben daher auch keine Einwände erhoben.

 

Weitere Aussage der Homepage:

„Im regionalen Raumordnungsplan kann über alle Beschlüsse von Land, Kreis und Gemeinden hinweg festgelegt werden, wo und in welchem Umfang Lavaabbau betrieben werden kann.“

 

Fakt ist:

Der Raumordnungsplan steht nicht über den Beschlüssen des Landes. Um überhaupt Rechtskraft zu erlangen, muss er vielmehr vom zuständigen Ministerium erst genehmigt werden.

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