Verbände fordern Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung 24.11.2014

     Als Ausschlussgebiet vorgeschlagen: Riemerich bei Daun-Neunkirchen

Hinsichtlich der Rohstoffplanung beschränkt sich der von der Planungsgemeinschaft (PLG) vorgelegte Entwurf zum neuen Raumordnungsplan (ROPneu) auf die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung. Er ist damit lediglich ein Instrument für die Rohstoffsicherung. Als Lenkungsinstrument, das zugleich den nicht minder erforderlichen Schutz unserer bundesweit einzigartigen Vulkanlandschaft gewährleistet, eignet er sich jedoch nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Dauner Naturschutzverbände, der auch der NABU angehört, appelliert daher in einem Schreiben an die Mitglieder des Kreistages Vulkaneifel, zum Schutz der Landschaft auch Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung vorzuschlagen.

 

Ungeordneter Gesteinsabbau im Kreisgebiet

Bereits im alten ROP waren für den Rohstoffabbau Vorranggebiete ausgewiesen. Allerdings beschränkt sich der Abbau keineswegs auf Vorranggebiete. So liegt von den weit über 30 Tagebauen, in denen vulkanische Gesteine abgebaut werden, lediglich eine Minderzahl in rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebieten. Von den 7 großen Tagebauen bei Pelm, Berndorf und Üxheim zur Gewinnung von Dolomitgestein sogar nur ein einziger. Die Grube am Tommelberg bei Winkel befindet sich sogar in einem Bereich, in dem im alten ROP noch nicht einmal eine Rohstofflagerstätte eingezeichnet ist. Auch der Roßbüsch, bei dem die Fa. RPBL derzeit durch einen Vertrag mit der Ortsgemeinde Oberbettingen versucht, die Weichen in Richtung künftigen Gesteinsabbau zu stellen, ist im alten ROP nicht als Rohstofflagerstätte dargestellt. Ein Vorranggebiet ist auch im ROPneu dort nicht vorgesehen.

 

Ungeordneter Gesteinsabbau zerstört das Landschaftsbild

Durch die fehlende Lenkung des Gesteinsabbaus entstanden und entstehen Abbaustellen also nicht nur dort, wo der ROP dazu Vorranggebiete ausweist, sondern vor allem dort, wo es der gesteinsabbauenden Industrie günstig erscheint! Dies führt jedoch zur Zerstörung des einmaligen Landschaftsbildes der Vulkaneifel. In der Vergangenheit wurden  bereits mehrere landschaftsprägende Vulkanberge vollständig abgebaut.  Gesteinsabbau wurde sogar in Naturschutzgebieten (NSG) betrieben und mehrere Naturdenkmale (ND) fielen ihm zum Opfer. Der ROPneu ermöglicht eine Fortführung dieser nicht zu verantwortenden Praxis.

 

ROPneu sichert nicht das Landschaftsbild

Der ROPneu verzichtet zum Nachteil des Landschaftsbildes auf eine Lenkung des Gesteinsabbaus. Diese ist durch die Ausweisung von Ausschlussgebieten Rohstoffsicherung möglich. In Ausschlussgebieten sind bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen ausgeschlossen – in diesem Fall der Gesteinsabbau. Die Naturschutzverbände appellieren daher an die Kreistagsmitglieder, sich bei der Stellungnahme zum ROPneu nicht auf eine Bewertung der von der PLG vorgeschlagenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu beschränken, sondern, auch konkret Ausschlussgebiete zu definieren und auf deren Ausweisung zu bestehen. Nur so ist es möglich, rechtskräftig nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) als NSG oder ND geschützte Gebiete vor dem Abbau zu bewahren sowie die das charakteristische Landschaftsbild der Vulkaneifel prägenden und daher unverzichtbaren Vulkanberge und –kuppen langfristig zu erhalten.

 

Vorschläge für Ausschlussgebiete

Als Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung schlagen die Verbände vor:

  • Alle NSG, in denen Rohstoffe (Basalt, Lava, Kalk) lagern und NSG, die an Rohstofflagerstätten angrenzen.

           Zur Erhaltung ihrer Funktion und ihrer Bedeutung für das

           Landschaftsbild ist zusätzlich ein großräumig zu bemessender

           Geländepuffer als Ausschlussgebietvorzusehen.

  • Alle geologischen ND, an denen derzeit Gesteinsabbau stattfindet.

           Zur Erhaltung ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild ist zusätzlich ein

           großräumig zu bemessender Geländepuffer als Ausschlussgebiet

           vorzusehen. Bereits genehmigte Hauptbetriebspläne bleiben unberührt.

  • Vulkankegel und –kuppen lt. beigefügter Liste.

           Diese Landschaftselemente sind in einer Größe als Ausschlussgebiete

           auszuweisen, die ihre landschaftsbildprägende Funktion sicherstellt.

 

Zur Festlegung der genauen Abgrenzungen der Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung bieten die Verbände ihre Mitarbeit an. Die Vorschlagsliste der Verbände finden Sie nachstehend. Das Schreiben an die Kreistagsmitglieder, die Vorschlagsliste sowie zwei Übersichtskarten stehen weiter unten als pdf zum Download bereit.

Anhang 1







          Liste der vorgeschlagenen Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung -

           ohne die ebenfalls als Ausschlussgebiete auszuweisenden NSG





Die Angaben unter "Bemerkung" basieren auf dem "Landschaftsplan Vulkaneifel",

Kaiserslautern 1968, der Veröffentlichung "Naturdenkmale im Landkreis Daun",

Daun 1985, und dem Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung





lfd. Nr.

Name

Gemarkung

Bemerkung

1

Katzenberg

Basberg

ND

2

Arensberg

Zilsdorf


3

Reinertsberg

Oberehe

ND

4

Mühlenberg /

Oberbettingen

ehemals 60 ha großes ND


Wetschberg



5

Roßbüsch

Oberbettingen u.a.

ND

6

Rother Kopf

Gerolstein-Roth

ND

7

Rockeskyller Kopf /

Rockeskyll, Dohm

ND

 

Griesenheld


 

8

Burlich

Bewingen

ND

9

Kasselburger Hahn

Pelm

ND

10

Kahlenberg

Oberehe


11

Mühlenberg

Hohenfels

ND

12

Gyppenberg

Rockeskyll

als ND in Vorschlagsliste der KV

13

Alter Voss

Berlingen, Hohenfels

ND

14

Sellbüsch

Pelm


15

Baarlei/Geißhecke

Pelm

ND

16

Sassenberg

Berlingen, Kirchweiler

ehemals 25 ha großes LSG

17

Dietzenlei /

Gerolstein-Büscheich

ND


Kreckelberg



18

Scharteberg

Kirchweiler

ND

19

Goosberg

Daun-Steinborn

ehemals ND

20

Riemerich

Daun-Neunkirchen

ND

21

Nerother Kopf-

Daun-Neunkirchen



Vorgelände



22

Auf der Wacht

Daun-Waldkönigen

ND

23

Asseberg

Daun-Waldkönigen

ND

24

Vulkan Kopp

Daun

ND

25

Hummerich

Utzerath


26

Buerberg

Schutz

ND

27

Aarlei

Üdersdorf

ehemals 75 ha großes LSG

28

Löhlei

Üdersdorf

ND

29

Hasenberg

Trittscheid


30

Altburg

Schalkenmehren

ehemals 56 ha großes LSG

31

Hoher List

Schalkenmehren

ehemals 12 ha großes LSG

32

Auf der Hardt

Mehren


33

Steineberger Lei

Steineberg

ND





In manchen Fällen sind Ausschlussgebiete so eng NSG benachbart, dass es dort angebracht

ist, von einer punktuellen Ausweisung der Ausschlussgebiete abzusehen und stattdessen

eine flächenhafte Ausweisung vorzunehmen. Dies ist in folgenden Fällen gegeben:





18, 19, 20, 21 zusammen mit dem NSG Nerother Kopf

22, 23, 24 zusammen mit dem NSG Ernstberg


30, 31 32 zusammen mit dem NSG Dauner Maare


Grafik: NABU-Daun
Grafik: NABU-Daun
Grafik: NABU-Daun
Grafik: NABU-Daun

Das Schreiben an die Mitglieder des Kreistages Vulkaneifel sowie die Anlagen stehen hier als pdf zum Download bereit:

Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Dauner Naturschutzverbände in Sachen Rohstoffplanung an die Mitglieder des Kreistages Vulkaneifel; 14.11.2014
AGDNV KT-Info 14-11-24.pdf
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Anlage 1 Liste Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung
KT-Info Anlage 1 Liste Ausschlussgebiete
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Anlage 2 Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung Nordkreis
KT-Info Anlage 2 Ausschlussgebiete Nordk
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Anlage 3 Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung Südkreis
KT-Info Anlage 3 Ausschlussgebiete Südkr
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