Verbände fordern Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung 24.11.2014
Als Ausschlussgebiet vorgeschlagen: Riemerich bei Daun-Neunkirchen
Hinsichtlich der Rohstoffplanung beschränkt sich der von der Planungsgemeinschaft (PLG) vorgelegte Entwurf zum neuen Raumordnungsplan (ROPneu) auf die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung. Er ist damit lediglich ein Instrument für die Rohstoffsicherung. Als Lenkungsinstrument, das zugleich den nicht minder erforderlichen Schutz unserer bundesweit einzigartigen Vulkanlandschaft gewährleistet, eignet er sich jedoch nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Dauner Naturschutzverbände, der auch der NABU angehört, appelliert daher in einem Schreiben an die Mitglieder des Kreistages Vulkaneifel, zum Schutz der Landschaft auch Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung vorzuschlagen.
Ungeordneter Gesteinsabbau im Kreisgebiet
Bereits im alten ROP waren für den Rohstoffabbau Vorranggebiete ausgewiesen. Allerdings beschränkt sich der Abbau keineswegs auf Vorranggebiete. So liegt von den weit über 30 Tagebauen, in denen vulkanische Gesteine abgebaut werden, lediglich eine Minderzahl in rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebieten. Von den 7 großen Tagebauen bei Pelm, Berndorf und Üxheim zur Gewinnung von Dolomitgestein sogar nur ein einziger. Die Grube am Tommelberg bei Winkel befindet sich sogar in einem Bereich, in dem im alten ROP noch nicht einmal eine Rohstofflagerstätte eingezeichnet ist. Auch der Roßbüsch, bei dem die Fa. RPBL derzeit durch einen Vertrag mit der Ortsgemeinde Oberbettingen versucht, die Weichen in Richtung künftigen Gesteinsabbau zu stellen, ist im alten ROP nicht als Rohstofflagerstätte dargestellt. Ein Vorranggebiet ist auch im ROPneu dort nicht vorgesehen.
Ungeordneter Gesteinsabbau zerstört das Landschaftsbild
Durch die fehlende Lenkung des Gesteinsabbaus entstanden und entstehen Abbaustellen also nicht nur dort, wo der ROP dazu Vorranggebiete ausweist, sondern vor allem dort, wo es der gesteinsabbauenden Industrie günstig erscheint! Dies führt jedoch zur Zerstörung des einmaligen Landschaftsbildes der Vulkaneifel. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere landschaftsprägende Vulkanberge vollständig abgebaut. Gesteinsabbau wurde sogar in Naturschutzgebieten (NSG) betrieben und mehrere Naturdenkmale (ND) fielen ihm zum Opfer. Der ROPneu ermöglicht eine Fortführung dieser nicht zu verantwortenden Praxis.
ROPneu sichert nicht das Landschaftsbild
Der ROPneu verzichtet zum Nachteil des Landschaftsbildes auf eine Lenkung des Gesteinsabbaus. Diese ist durch die Ausweisung von Ausschlussgebieten Rohstoffsicherung möglich. In Ausschlussgebieten sind bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen ausgeschlossen – in diesem Fall der Gesteinsabbau. Die Naturschutzverbände appellieren daher an die Kreistagsmitglieder, sich bei der Stellungnahme zum ROPneu nicht auf eine Bewertung der von der PLG vorgeschlagenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu beschränken, sondern, auch konkret Ausschlussgebiete zu definieren und auf deren Ausweisung zu bestehen. Nur so ist es möglich, rechtskräftig nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) als NSG oder ND geschützte Gebiete vor dem Abbau zu bewahren sowie die das charakteristische Landschaftsbild der Vulkaneifel prägenden und daher unverzichtbaren Vulkanberge und –kuppen langfristig zu erhalten.
Vorschläge für Ausschlussgebiete
Als Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung schlagen die Verbände vor:
Zur Erhaltung ihrer Funktion und ihrer Bedeutung für das
Landschaftsbild ist zusätzlich ein großräumig zu bemessender
Geländepuffer als Ausschlussgebietvorzusehen.
Zur Erhaltung ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild ist zusätzlich ein
großräumig zu bemessender Geländepuffer als Ausschlussgebiet
vorzusehen. Bereits genehmigte Hauptbetriebspläne bleiben unberührt.
Diese Landschaftselemente sind in einer Größe als Ausschlussgebiete
auszuweisen, die ihre landschaftsbildprägende Funktion sicherstellt.
Zur Festlegung der genauen Abgrenzungen der Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung bieten die Verbände ihre Mitarbeit an. Die Vorschlagsliste der Verbände finden Sie nachstehend. Das Schreiben an die Kreistagsmitglieder, die Vorschlagsliste sowie zwei Übersichtskarten stehen weiter unten als pdf zum Download bereit.
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Anhang 1 |
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Liste der vorgeschlagenen Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung - |
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ohne die ebenfalls als Ausschlussgebiete auszuweisenden NSG |
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Die Angaben unter "Bemerkung" basieren auf dem "Landschaftsplan Vulkaneifel", |
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Kaiserslautern 1968, der Veröffentlichung "Naturdenkmale im Landkreis Daun", |
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Daun 1985, und dem Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung |
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lfd. Nr. |
Name |
Gemarkung |
Bemerkung |
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1 |
Katzenberg |
Basberg |
ND |
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2 |
Arensberg |
Zilsdorf |
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3 |
Reinertsberg |
Oberehe |
ND |
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4 |
Mühlenberg / |
Oberbettingen |
ehemals 60 ha großes ND |
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Wetschberg |
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5 |
Roßbüsch |
Oberbettingen u.a. |
ND |
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6 |
Rother Kopf |
Gerolstein-Roth |
ND |
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7 |
Rockeskyller Kopf / |
Rockeskyll, Dohm |
ND |
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Griesenheld |
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8 |
Burlich |
Bewingen |
ND |
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9 |
Kasselburger Hahn |
Pelm |
ND |
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10 |
Kahlenberg |
Oberehe |
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11 |
Mühlenberg |
Hohenfels |
ND |
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12 |
Gyppenberg |
Rockeskyll |
als ND in Vorschlagsliste der KV |
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13 |
Alter Voss |
Berlingen, Hohenfels |
ND |
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14 |
Sellbüsch |
Pelm |
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15 |
Baarlei/Geißhecke |
Pelm |
ND |
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16 |
Sassenberg |
Berlingen, Kirchweiler |
ehemals 25 ha großes LSG |
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17 |
Dietzenlei / |
Gerolstein-Büscheich |
ND |
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Kreckelberg |
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18 |
Scharteberg |
Kirchweiler |
ND |
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19 |
Goosberg |
Daun-Steinborn |
ehemals ND |
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20 |
Riemerich |
Daun-Neunkirchen |
ND |
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21 |
Nerother Kopf- |
Daun-Neunkirchen |
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Vorgelände |
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22 |
Auf der Wacht |
Daun-Waldkönigen |
ND |
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23 |
Asseberg |
Daun-Waldkönigen |
ND |
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24 |
Vulkan Kopp |
Daun |
ND |
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25 |
Hummerich |
Utzerath |
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26 |
Buerberg |
Schutz |
ND |
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27 |
Aarlei |
Üdersdorf |
ehemals 75 ha großes LSG |
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28 |
Löhlei |
Üdersdorf |
ND |
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29 |
Hasenberg |
Trittscheid |
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30 |
Altburg |
Schalkenmehren |
ehemals 56 ha großes LSG |
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31 |
Hoher List |
Schalkenmehren |
ehemals 12 ha großes LSG |
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32 |
Auf der Hardt |
Mehren |
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33 |
Steineberger Lei |
Steineberg |
ND |
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In manchen Fällen sind Ausschlussgebiete so eng NSG benachbart, dass es dort angebracht |
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ist, von einer punktuellen Ausweisung der Ausschlussgebiete abzusehen und stattdessen |
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eine flächenhafte Ausweisung vorzunehmen. Dies ist in folgenden Fällen gegeben: |
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18, 19, 20, 21 zusammen mit dem NSG Nerother Kopf |
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22, 23, 24 zusammen mit dem NSG Ernstberg |
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30, 31 32 zusammen mit dem NSG Dauner Maare |
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Das Schreiben an die Mitglieder des Kreistages Vulkaneifel sowie die Anlagen stehen hier als pdf zum Download bereit:
Lesen Sie zu diesem Beitrag auch die folgende Meldung:
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