Gemüseland Vulkaneifel: Der Widerstand wächst 13.08.2014
Blick über den Mürmes auf das Gelände der geplanten Tomatenfabrik
Hehre Worte im Raumordnungsplan
Bezogen auf die Ansiedlung gewerblicher Anlagen heißt es im derzeit geltenden ROP für die Region Trier ganz unmissverständlich: „Kuppen, Hangkanten und Waldränder sind von Bebauung freizuhalten.“ Genau diese freizuhaltenden Landschaftsbereiche wären am Standort Mürmes betroffen.
Auch der Entwurf zum neuen ROP trifft eine präzise Aussage: Es ist „zu beachten, dass die Region Trier über ein umfassendes Angebot an bauleitplanerisch gesicherten Flächen für die gewerbliche und industrielle Nutzung sowie an industriellen und militärischen Konversionsflächen verfügt. Diese Flächen sind mit Priorität für die weitere gewerbliche Entwicklung der Region Trier zu nutzen“
Hehre Worte auf geduldigem Papier, die allerdings wirkungslos bleiben und offensichtlich auch nicht die Augen für den notwendigen Blick über den berühmten Tellerrand öffnen.
Wunsch nach mehr
Wer glaubt, es bleibe bei den 7 ha Wald in bisher unberührter Landschaft, die man durchaus schon mal für das Wohl des Gemeindesäckels opfern könne, der schaue sich das vorhandene Gewerbegebiet im Alfbachtal an. Die dort ursprünglich als Gewerbegebiet vorgesehene Fläche ist inzwischen vergrößert worden. Mit der Begründung, es bestehe Bedarf an Expansionsflächen für die dortigen Betriebe, können als Ergebnis eines 2009 abgeschlossenen Zielabweichungsverfahrens künftig auch noch rund 3,5 ha des Alfbachtals unterhalb der Fa. Apra-norm, die das derzeitige Ende der Bebauung bildet, bebaut werden.
Es ist wie beim Müll: Liegt irgendwo welcher in der Landschaft, ist es nur eine Frage der Zeit, bis neuer hinzukommt.
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