Planungsgemeinschaft verschleiert Auswirkungen der Rohstoffplanung 19.05.2014
"Gänzlich neuer Standort" mit alter Grube in Winkel
„Gänzlich neue Standorte“
In einer mehrseitigen Information für die jüngste Sitzung der Mitglieder Regionalvertretung (15.05.2014) spricht die Planungsgemeinschaft nicht von neuen Gruben oder neuen Tagebauen, sondern bedient sich des neuen Begriffs der „gänzlich neuen Standorte“. Im Entwurf zum ROPneu, so lässt sie die Mitglieder der Regionalvertretung wissen, seien im Landkreis Vulkaneifel „nur wenige (vier) gänzlich neue Standorte“ als Vorbehaltsgebiete Rohstoffabbau vorgesehen:
Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau Wetschberg/Mühlenberg bei Oberbettingen
Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau Roßbüsch bei Kalenborn-Scheuern
Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau Holzmaar/Dürres Maar-Bereich
Vorbehaltsgebiet Tommelberg bei Winkel.
Nicht „neu“, sondern „gänzlich neu“ entscheidet
Was aber ist mit all den anderen Vorbehaltsgebieten, an denen es noch nie kommerziellen Abbau gab? Oder den Gebieten, an denen der Abbau schon vor Jahrzehnten eingestellt wurde und jetzt wieder neu begonnen werden könnte? Wären das nicht auch „neue Standorte“? Neue Standorte sicherlich. Nur, das wären wesentlich mehr als die von der Planungsgemeinschaft genannten vier. Daher spricht die Planungsgemeinschaft von „gänzlich“ neuen Standorten. Dabei trifft sie diese Aussage quasi nach Aktenlage am grünen Tisch ungeachtet der Wirklichkeit vor Ort. Als Aktenlage ist in diesem Fall der alte ROP anzusehen, In ihm tauchen die vier genannten „gänzlich neuen Standorte“ in der Tat nicht als Vorbehaltsgebiete Rohstoffabbau auf. Der alte ROP kannte diesen Begriff überhaupt nicht.
Groteske Auswirkungen der Festlegung
Die Vorbehaltsgebiete nur unter dem Aspekt „gänzlich neu“ zu betrachten, hat groteske Auswirkungen. Dies zeigt das Beispiel Vorbehaltsgebiet Reinertsberg bei Brück, Gemarkung Oberehe. Im alten ROP ist der Reinertsberg weder als Vorrang- noch als Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau erfasst. Er ist dort dargestellt als „Freifläche zur Sicherung natürlicher Ressourcen (Vorkommen hochwertiger Rohstoffe, hochwertiger Biotope bzw. Wasservorkommen)“. Eine Entscheidung zu Gunsten des Rohstoffabbaus war mit dieser Erfassung nicht verbunden. Alleine jedoch wegen dieser Erfassung im alten ROP ist der Reinertsberg, obwohl dort überhaupt kein Abbau stattfand, für die Planungsgemeinschaft kein „gänzlich“ neuer Standort.
Ganz anders der Tommelberg bei Winkel. Er tauchte in keiner Weise im alten ROP auf. Daher ist er für die Planungsgemeinschaft ein „gänzlich neuer Standort“. Da macht es auch nichts, dass dieser „gänzlich neue Standort“ über eine Lavagrube verfügt, in der schon seit Jahrzehnten Lava abgebaut wird.
Irreführende Verbalakrobatik
Mit Hilfe dieser irreführenden Verbalakrobatik der „gänzlich“ neuen Standorte kann die Planungsgemeinschaft die tatsächlichen Auswirkungen der Rohstoffplanung verschleiern. Hätten die Mitglieder der Regionalvertretung den wahren Umfang neuer Standorte, - d.h. Standorte, an denen kein aktueller Abbau stattfindet, die aber für einen künftigen Abbau vorgesehen sind - erfahren sollen, hätte die Planungsgemeinschaft noch folgende Vorbehaltsgebiete als „tatsächliche“, neue Standorte angeben müssen:
Vorbehaltsgebiet Arensberg bei Zilsdorf
Vorbehaltsgebiet Hasenberg bei Trittscheid
Vorbehaltsgebiet Hasenberg bei Stadtkyll-Schönfeld
Vorbehaltsgebiet Niveligsberg bei Drees
Vorbehaltsgebiet Reinertsberg bei Brück, Gemarkung Oberehe
Vorbehaltsgebiet Steineberger Ley bei Steineberg
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