Planungsgemeinschaft verschleiert Auswirkungen der Rohstoffplanung 19.05.2014

                   "Gänzlich neuer Standort" mit alter Grube in Winkel

Ausgerechnet der Regionalvertretung, dem Gremium also, das demnächst im neuen Raumordnungsplan (ROPneu) festlegen wird, wo künftig Gestein abgebaut werden kann, lässt die Planungsgemeinschaft Trier irreführende Informationen zukommen und verschleiert damit die tatsächlichen Auswirkungen der Rohstoffplanung. Dazu bedient sie sich verbaler Spitzfindigkeit, um einer Resolution des Kreistages Vulkaneifel begegnen zu können. In dieser Resolution hatte der Kreistag sehr deutlich gemacht, dass er keine neuen Gruben mehr im Kreisgebiet haben wolle.

 

„Gänzlich neue Standorte“

In einer mehrseitigen Information für die jüngste Sitzung der Mitglieder Regionalvertretung (15.05.2014) spricht die Planungsgemeinschaft nicht von neuen Gruben oder neuen Tagebauen, sondern bedient sich des neuen Begriffs der „gänzlich neuen Standorte“. Im Entwurf zum ROPneu, so lässt sie die Mitglieder der Regionalvertretung wissen, seien im Landkreis Vulkaneifel „nur wenige (vier) gänzlich neue Standorte“ als Vorbehaltsgebiete Rohstoffabbau vorgesehen:

 

Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau Wetschberg/Mühlenberg bei Oberbettingen

Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau Roßbüsch bei Kalenborn-Scheuern

Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau Holzmaar/Dürres Maar-Bereich

Vorbehaltsgebiet Tommelberg bei Winkel.

 

Nicht „neu“, sondern „gänzlich neu“ entscheidet

Was aber ist mit all den anderen Vorbehaltsgebieten, an denen es noch nie kommerziellen Abbau gab? Oder den Gebieten, an denen der Abbau schon vor Jahrzehnten eingestellt wurde und jetzt wieder neu begonnen werden könnte? Wären das nicht auch „neue Standorte“? Neue Standorte sicherlich. Nur, das wären wesentlich mehr als die von der Planungsgemeinschaft genannten vier. Daher spricht die Planungsgemeinschaft von „gänzlich“ neuen Standorten. Dabei trifft sie diese Aussage quasi nach Aktenlage am grünen Tisch ungeachtet der Wirklichkeit vor Ort. Als Aktenlage ist in diesem Fall der alte ROP anzusehen, In ihm tauchen die vier genannten „gänzlich neuen Standorte“ in der Tat nicht als Vorbehaltsgebiete Rohstoffabbau auf. Der alte ROP kannte diesen Begriff überhaupt nicht.

 

Groteske Auswirkungen der Festlegung

Die Vorbehaltsgebiete nur unter dem Aspekt „gänzlich neu“ zu betrachten, hat groteske Auswirkungen. Dies zeigt das Beispiel Vorbehaltsgebiet Reinertsberg bei Brück, Gemarkung Oberehe. Im alten ROP ist der Reinertsberg weder als Vorrang- noch als Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau erfasst. Er ist dort dargestellt als „Freifläche zur Sicherung natürlicher Ressourcen (Vorkommen hochwertiger Rohstoffe, hochwertiger Biotope bzw. Wasservorkommen)“. Eine Entscheidung zu Gunsten des Rohstoffabbaus war mit dieser Erfassung nicht verbunden. Alleine jedoch wegen dieser Erfassung im alten ROP ist der Reinertsberg, obwohl dort überhaupt kein Abbau stattfand, für die Planungsgemeinschaft kein „gänzlich“ neuer Standort.

 

Ganz anders der Tommelberg bei Winkel. Er tauchte in keiner Weise im alten ROP auf. Daher ist er für die Planungsgemeinschaft ein „gänzlich neuer Standort“. Da macht es auch nichts, dass dieser „gänzlich neue Standort“ über eine Lavagrube verfügt, in der schon seit Jahrzehnten Lava abgebaut wird.

 

Irreführende Verbalakrobatik

Mit Hilfe dieser irreführenden Verbalakrobatik der „gänzlich“ neuen Standorte kann die Planungsgemeinschaft die tatsächlichen Auswirkungen der Rohstoffplanung verschleiern. Hätten die Mitglieder der Regionalvertretung den wahren Umfang neuer Standorte, - d.h. Standorte, an denen kein aktueller Abbau stattfindet, die aber für einen künftigen Abbau vorgesehen sind - erfahren sollen, hätte die Planungsgemeinschaft noch folgende Vorbehaltsgebiete als „tatsächliche“, neue Standorte angeben müssen:

 

Vorbehaltsgebiet Arensberg bei Zilsdorf

Vorbehaltsgebiet Hasenberg bei Trittscheid

Vorbehaltsgebiet Hasenberg bei Stadtkyll-Schönfeld

Vorbehaltsgebiet Niveligsberg bei Drees

Vorbehaltsgebiet Reinertsberg bei Brück, Gemarkung Oberehe

Vorbehaltsgebiet Steineberger Ley bei Steineberg

Lesen Sie zu diesem Beitrag auch folgende Meldung:

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