Rohstoffabbau: Mogelpackung Vorbehaltsgebiet 24.04.2014
Lavasandtagebau am Feuerberg bei Hohenfels
Der derzeit öffentlich ausliegende bzw. im Internet veröffentlichte Entwurf zum neuen Raumordnungsplan (ROP) Region Trier vermittelt ein völlig falsches Bild von der derzeitigen und wie auch von der kommenden Abbauwirklichkeit im Landkreis Vulkaneifel. Vor allem erweisen sich die Vorbehaltsgebiete als regelrechte Mogelpackungen. Daher ist der ROP-Entwurf hinsichtlich des Rohstoffabbaus weder als Grundlage für die Abgabe von Einwendungen durch Öffentlichkeit, Verbände, Kommunen und Verwaltungen noch für eine sachgerechte und verantwortungsbewusste Abwägung durch die Regionalvertretung bei der Planungsgemeinschaft geeignet.
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Nach amtlicher Definition hat in den Vorranggebieten der Rohstoffabbau Vorrang gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungen. Bei den Vorbehaltsgebieten ist dem Rohstoffabbau in nachfolgenden Abwägungsprozessen ein besonderes Gewicht beizumessen. In Vorranggebieten ist somit im Rahmen der Abwägung eine endgültige Entscheidung zu Gunsten des Gesteinsabbaus getroffen worden. In Vorbehaltsgebieten ist dies noch nicht geschehen. Bei ihnen handelt es sich um Flächen, bei denen eine Entscheidung im Rahmen des Regionalplans noch nicht möglich ist bzw. hierzu noch kein aktueller Anlass besteht. Man sollte also meinen, Abbau wird in Vorranggebieten betrieben und Vorbehaltsgebiete sind die Abbauflächen der Zukunft. Diesbezüglich erweisen sich jedoch die allermeisten Vorbehaltsgebiete als reine Mogelpackungen.
Mogelpackung Vorbehaltsgebiet
Gestein (Kalk, Lava, Basalt) wird bei uns nicht nur in den 25 Vorranggebieten abgebaut, die in einer separaten Karte dargestellt sind und deren Auswirkungen im ROP-Entwurf auf die Natur untersucht wurden, sondern darüber hinaus auch in 20 Vorbehaltsgebieten. Deren Tagebaue sind allerdings in den Karten des Entwurfs nicht dargestellt, was zu dem falschen Eindruck führt, Gesteinsabbau vollziehe sich bei uns nur in Vorranggebieten. Es wird auch nirgendwo im Entwurf erwähnt, dass in den Vorbehaltsgebieten bereits Gesteinsabbau betrieben wird. Somit sind auch in bereits 20 Vorbehaltsgebieten die Würfel endgültig zu Gunsten des Gesteinsabbaus gefallen.
Unterschiedliche Behandlung von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten
Die Tagebaue in den Vorbehaltsgebieten werden in dem 192 Seiten umfassenden Textteil des ROP-Entwurfs nicht einmal erwähnt, geschweige denn, ihre Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter wie Landschaftsbild oder biologische Vielfalt untersucht oder ihre Lage in einer Karte deutlich dargestellt. Dies ist lediglich bei Vorranggebieten der Fall.
Keine exakte kartenmäßige Darstellung
In der großen Übersichtskarte des Entwurfs, der einzigen Stelle, an der die einzelnen Vorbehaltsgebiete überhaupt eine Berücksichtigung finden, sind sie lediglich als grobe Schraffur dargestellt. Sie gehen vielfach im Gewirre der vielen unterschiedlichen Linien der Übersichtskarte unter. Selbst wenn man die Gebiete findet, sind ihre genaue Abgrenzung oder die der zugehörigen Tagebaue nicht angegeben. Im Gegensatz zur Darstellung im jetzigen Entwurf waren die Abgrenzungen der Rohstoffsicherungsgebiete und auch die Tagebauflächen im derzeit geltenden ROP von 1984 exakt angegeben und auf den ersten Blick erkennbar. Der jetzige Entwurf fällt daher trotz inzwischen deutlich verbesserten Darstellungsmöglichkeiten (Digitalisierung) deutlich hinter den bereits 1984 erreichten Standard zurück.
Unterschiedliche Behandlung ist nicht gerechtfertigt.
Die unterschiedliche Behandlung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ist nicht gerechtfertigt. Egal, ob im Vorrang- oder im Vorbehaltsgebiet, ein Tagebau hat immer Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter. Dabei gehören zu den nicht untersuchten Vorbehaltsgebieten ausgerechnet die Gebiete, in denen sich mit die größten Tagebaue befinden, wie z.B. die großen Kalktagebaue bei Ahütte, Nollenbach und Berndorf, die großen Lavabrüche am Feuerberg bei Hohenfels, am Goßberg bei Walsdorf sowie am Scharteberg bei Kirchweiler – um nur einige wenige zu nennen.
Falsches Bild der Abbauwirklichkeit im LK Vulkaneifel
Ob Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet, die Abbauwirklichkeit im LK Vulkaneifel zeigt, dass der Unterschied lediglich im theoretischen Definitionsbereich liegt, nicht aber in der Praxis. Der Steffelnkopf liegt in einem Vorranggebiet. Er wurde im Vorranggebiet komplett abgebaut. Der Goßberg bei Walsdorf liegt in einem Vorbehaltsgebiet. Auch im Vorbehaltsgebiet wurde der Berg bis auf kümmerliche Reste abgebaut. Was also bringt die Unterscheidung in Vorrang- und Vorbehaltsgebiete außer einem völlig falschen Bild von der Abbauwirklichkeit im LK Vulkaneifel?
Nachstehend zeigen wir Ihnen einige Abbauflächen in Vorbehaltsgebieten, die im Entwurf an keiner Stelle erwähnt werden. Zum Vergrößern Bild anklicken.
Wir werden uns in der nächsten Zeit mehrfach an dieser Stelle mit den Eigentümlichkeiten des ROP-Entwurfs befassen. Schauen Sie doch immer wieder mal rein.
Lesen Sie zu diesem Beitrag auch folgende Meldung:
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