Dreiser Weiher: Autobahnbau ja! Ausgleichsmaßnahmen nein?  17.12.2013

                          Dreiser Weiher mit westlichem Maarwall

Die Auswirkungen des Gleitschirmfliegens am Dreiser Weiher reichen weit über das hinaus, was bisher bekannt war und in der Presse dargestellt wurde. Es geht nicht nur um die Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet (NSG) Dreiser Weiher, von dem rund 5 ha geschützter Fläche für die Landeplätze beansprucht werden und schon gar nicht nur um ein paar Obstbäume, die man möglicherweise auch an anderer Stelle anpflanzen könnte. Es geht vielmehr darum, dass das Gleitschirmfliegen die Zielsetzung der Ausgleichsmaßnahmen am Dreiser Weiher generell in Frage stellt.

 

Großflächige Ausgleichsmaßnahmen für Autobahnbau

Als Ausgleichsmaßnahmen für den Weiterbau der A1 sind am Dreiser Weiher Ausgleichsflächen in einer Größenordnung von über 12 ha ausgewiesen worden. Sie werden vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) betreut. Der Planfeststellungsbeschluss mit dem darin festgelegten Konzept erging bereits 1997, zu einer Zeit also, als noch kein Gleitschirmfliegersport am Dreiser Weiher ausgeübt wurde.

 

Verwirklichung des Konzepts der Ausgleichsflächen gefährdet

Auf diesen Flächen sollen auchLebensräume geschaffen werden, die der Tierwelt durch den Weiterbau der A1 an anderer Stelle verlorengingen. Konkret bedeutet dies laut Zielsetzung des Planfeststellungsbeschlusses auch die Entwicklung straßenferner, ungestörter Lebensräume und Brutbiotope für Wiesen- und Offenlandbrüter. Ungestörte Brut- und Lebensräume für bedrohte Vögel lassen sich aber einfach nicht entwickeln, wenn diese Räume durch Flugbetrieb und die damit verbundenen vielfältigen Störungen beeinträchtigt werden.

 

Da man mehrheitlich in der Eifel A für den Weiterbau der A1 gesagt hat, muss man nun auch konsequenterweise B zu der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen sagen.

Lesen Sie zu diesem Beitrag auch folgende Meldung:

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