NSG Dreiser Weiher: Dichtung und Wahrheit beim Gleitschirmfliegen 17.11.2013

     Infotafel am Startplatz der Gleitschirmflieger auf dem westlichen Maarwall

Unsere öffentliche Kritik an der Kreisverwaltung Vulkaneifel wie auch am Verein Ostwindfreunde wegen des vom Verein ausgeübten Gleitschirmfliegens am Naturschutzgebiet (NSG) Dreiser Weiher hat ihrerseits öffentliche Kritik in Form von Leserbriefen hervorgerufen. Einige der darin enthaltenen Aussagen möchten wir hier aufgreifen und den tatsächlichen Gegebenheiten gegenüberstellen.

 

Leserbrief: Beim Dreiser Weiher handelt es sich "größtenteils um intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche".

 

Die Aussage trifft nicht zu. Beim Dreiser Weiher handelt es sich um einen großen, extensiv genutzten Grünlandkomplex, in den einige wenige Äcker eingestreut sind. Diese werden intensiv genutzt, während die Bewirtschaftung des Extensivgrünlandes nach den Naturschutzauflagen des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt.

 

 

 

Leserbrief: "Im Dreiser Weiher ist "ein mittelständischer Industriebetrieb angesiedelt".

 

Die Aussage ist falsch: Der mittelständische Industriebetrieb befindet sich außerhalb des NSG Dreiser Weiher.

 

Leserbrief: "Im Zentrum ist "ein naturgeschützter Bereich, der aber von den Gleitschirmfliegern weder überflogen noch zu Landungen benutzt werden kann, geschweige denn benutzt wird".

 

Falsch ist der vermittelte Eindruck, das Gleitschirmfliegen fände außerhalb des geschützten Bereichs statt. Das NSG beginnt bereits keine 50m unterhalb des Startplatzes der Gleitschirmflieger. Der Landeplatz sowie alle Notlandeplätze befinden sich vollständig im NSG. s. nebenstehende Grafik

 

Leserbrief: Gleitschirmflieger brauchen "keine Landebahn, wie im Artikel dargestellt, sondern der Aufsetzbereich ist meist kleiner als ein Quadratmeter".

 

Falsch ist der Eindruck, der hier über die tatsächliche Geländeinanspruchnahme erweckt wird. Zur Verdeutlichung der Dimensionen verwendeten wir in unserer Meldung "NSG Dreiser Weiher: Wiesenvögel ohne Schutz" neben der Bezeichnung „Landeplatz“ auch die Bezeichnung „Landebahn“. Die Fläche der möglichen Aufsetzbereiche (im Sinne des Leserbriefschreibers) summiert sich nämlich auf rund 5 Hektar der NSG-Fläche. So viel beträgt insgesamt die Fläche der Plätze, in denen überall Landungen möglich sind. Die nebeneinanderliegenden Notlandeplätze erstrecken sich zudem über eine Länge von mehr als 600 m, wahrlich eine „Bahn“.

 

Leserbrief: "In der langen und intensiven Flugausbildung ist dem Thema Naturschutz ein gewichtiger Anteil gegeben, da Gleitschirmfliegen als naturnahe Sportart gilt".

 

Nichts gelernt? Wenn ein Gleitschirmfliegerverein einen Wiesenbrüterbereich in einem NSG uneingeschränkt für Landungen in Anspruch nimmt, dann ist es entweder um die Qualität der „Naturschutzausbildung“ schlecht bestellt oder man hat dabei nichts gelernt bzw. wollte es nicht.

 

Es ist zudem auffallend, dass es gerade bei den Natursportarten, nicht nur bei Gleitschirmfliegern, häufig zu Konflikten mit dem Naturschutz kommt. Die Bezeichnung „Natursportart“ ist kein Beleg für naturschonendes Verhalten, sondern macht lediglich deutlich, dass dieser Sport in der Natur ausgeübt wird.

 

Leserbrief: Man habe sich mit speziell dem dort erwähnten und „als vom Aussterben bedroht beschriebenen Wiesenpieper" beschäftigt.

 

Diese Aussage hat der NABU-Daun nicht getätigt. In keiner Veröffentlichung von uns, auch nicht im TV-Bericht, auf den sich der Leserbriefschreiber bezieht, wurde der Wiesenpieper als „vom Aussterben bedroht“ bezeichnet. Bei den von uns genannten Wiesenvögeln Feldlerche, Braunkehlchen und Wiesenpieper lautete unsere Bezeichnung korrekterweise „gefährdete Brutvögel Deutschlands"..

 

Leserbrief: In Wikipedia werde der Wiesenpieper beschrieben als „…weiter verbreitet und gelegentlich sogar häufiger Vogel der Gattung der Pieper“.

 

Wiesenpieper ist anders eingestuft: Abgesehen davon, dass der Leserbriefschreiber Wikipedia nicht korrekt zitiert, führt ein Wikipedia-Weblink unter dem Wiesenpieper-Artikel zur Internationalen Roten Liste bedrohter Vogelarten von 2012. Dort wird der der Bestand des Wiesenpiepers als „zurückgehend“ beschrieben..

 

Bereits aber schon vor 5 Jahren mussten die von uns genannten Wiesenvögel in der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel Deutschlands von 2008 wie folgt eingruppiert werden:

 

Wiesenpieper: Kategorie V – Vorwarnliste

Braunkehlchen: Kategorie 3 – gefährdet

Feldlerche: Kategorie 3 – gefährdet

 

Seitdem hat sich die Lage der Wiesenvögel noch weiter verschlechtert.

 

Die Leserbriefe finden Sie als pdf hier.

 

Bei dem Leserbriefschreiber aus Köln handelt es sich übrigens um ein Mitglied des erweiterten Vorstands der Ostwindfreunde.

Lesen Sie zu diesem Beitrag auch folgende Meldung:

NSG Dreiser Weiher: Wiesenvögel ohne Schutz   22.10.2013

Ausgerechnet im Naturschutzgebiet (NSG) Dreiser Weiher genießen Wiesenvögel weniger Schutz als ansonsten in der freien Feldflur. Möglich macht dies eine vor Jahren ...

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