Strohn: Was wird aus dem Grube am Wartgesberg?  09.11.2013

Zu Hause in der Wartgesberggrube: Rote-Liste-Art Trauerrosenkäfer; Foto: Olaf Leillinger, Wikimedia Commons

Nach den Vorstellungen der Abbaufirma Scherer und des Gemeinderates Strohn soll in der Grube eine DK1 Deponie für gering belastete Abfälle errichtet werden. Vor zwei Jahren waren die Pläne vorgestellt, öffentlich ausgelegt und ein entsprechender Antrag auf den Weg gebracht worden. Gegen dieses Vorhaben formierte sich nun in den vergangenen Wochen örtlicher Widerstand, der schließlich zu einer Informationsveranstaltung im Gemeindehaus Strohn am Mittwoch dieser Woche führte. Mit im Podium saß auch unser Vorstandsmitglied Hans-Peter Felten, das die Position des NABU verdeutlichte.

 

Abbauflächen als wertvolle Sonderstandorte

In seinem Statement ging Felten zuerst auf die Bedeutung von Abbauflächen generell ein. Abbauflächen charakterisierte er als wertvolle Sonderstandorte mit einer speziellen Tierwelt, darunter oftmals bedrohte Arten. Das Schlimmste, was man diesen Sonderstandorten antun könne, sei, sie nach althergebrachter Art durch Verfüllen zu rekultivieren. Dies stelle für die Tiere der Grube eine Katastrophe dar, da ihr Lebensraum zugeschüttet werde. Aus Sicht des Artenschutzes sei daher eine Verfüllung abzulehnen und stattdessen eine Offenhaltung der Abbauflächen anzustreben.

 

Keine Verpflichtung zur Rekultivierung

Felten wies darauf hin, dass das Bundesberggesetz keineswegs, wie oft angenommen, eine Rekultivierung vorschreibe. Die im Bundesberggesetzt festgeschriebene „Wiedernutzbarmachung“ sei in der Vergangenheit jedoch üblicherweise als Rekultivierung in Form von Verfüllung verstanden und praktiziert worden. Dies könne jedoch auch eine Wiedernutzbarmachung im Sinne des Naturschutzes sein, weswegen inzwischen auch schon mehrere Brüche als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden seien.

 

Seltene Schätze in Strohn

Die meisten der rund 350 Zuhörer erfuhren an diesem Abend wohl zum ersten Mal, welche lebenden Schätze ihre Grube beherbergt. Felten stützte sich dabei auf eine von dem Entomologen Dr. Klaus Cölln 2008 im Auftrag der Kreisverwaltung Vulkaneifel durchgeführte Untersuchung. So sei die auf der Roten Liste als „vom Aussterben bedroht“ geführte Grabwespenart Oxybelus mucronatus in Rheinland-Pfalz bisher überhaupt nur in der Wartgesberggrube nachgewiesen worden. Eine Blattschneiderbienenart sowie der Trauer-Rosenkäfer seien weitere Insekten der Wartgesberggrube, die sich auf der Roten Liste befänden. Für diese Tiere seien bei einer Realisierung der Deponie Maßnahmen geplant, die auf die Existenzbedingungen dieser Insekten ausgerichtet seien, z.B. Anlage von Lehmhügeln oder Einbringen von Totholz.

 

Begrenzung des Anlieferungsbereichs

Sofern es zu einer Realisierung der Deponie komme, erwarte der NABU, dass der Genehmigungsbescheid auch der Antragsbegründung entspreche, betonte Felten. Begründet worden sei der Antrag auf Anlage der Deponie mit der Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit im Landkreis Vulkaneifel und weiteren 7 namentlich im Antrag genannten Nachbarlandkreisen. Ein Genehmigungsbescheid, der eine über die aufgeführten Landkreise hinausgehende Abfallanlieferung ermögliche, würde einem Mülltourismus Tür und Tor öffnen. Ein solcher Mülltourismus sei strikt abzulehnen.

 

Abbauunternehmer und Ortsbürgermeister schweigen

In direkter Ansprache forderte daher Felten den Abbaunternehmer auf, vor der Versammlung zu erklären, dass in seine Deponie auch nur Abfälle aus den in seinem Antrag genannten Landkreis hineinkämen. Den Ortsbürgermeister von Strohn forderte er gleichermaßen auf, diese Begrenzung auch in die mit der Fa. Scherer abzuschließenden Verträge hineinzuschreiben. Eine Reaktion auf diese Aufforderung gab es allerdings weder vom Abbauunternehmer noch vom Ortsbürgermeister.

 

Das Ende der Deponiepläne?

Ob es in Strohn zu der geplanten Deponie kommt, ist mehr als fraglich. Der grundsätzliche Widerstand gegen die Planung war im Publikum nahezu einhellig. Neben der Aufforderung an Ortsbürgermeister und Gemeinderat, ihre Haltung zu überdenken, wurde immer wieder die Forderung erhoben, der Gemeinderat solle feststellen, was die Strohner Bürger von der DK1 Deponie hielten und dazu eine informelle Bürgerbefragung durchführen. Kommt diese Befragung und entspricht ihr Ergebnis der Stimmung in der Informationsversammlung, dann wird der Ortsgemeinderat Strohn seine frühere Entscheidung revidieren müssen – sofern er denn dieses Votum berücksichtigt.

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