Lava- und Basaltabbau: Aller schlechten Dinge sind drei   09.04.2013

                                    Abgebauter Steffelnkopf

Vor kurzem berichteten wir an dieser Stelle über eigenartige Vorgänge bei einem Antrag auf Erweiterung eines bestehenden Lavasandtagebaus im Landkreis Vulkaneifel: Ein Planungsbüro verwendet für einen Erweiterungsantrag Karten aus einem nicht existierenden Entwurf zum neuen Raumordnungsplan (ROP) und das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) erklärt sogar noch fälschlicherweise, der Erweiterungsbereich liege in einem im ROP ausgewiesenen Vorranggebiet Rohstoffsicherung. Allerdings sind diesmal aller schlechten Dinge drei, denn es gibt in Sachen Gesteinsabbau eine dritte falsche Information.

 

Besorgnis im Kreistag Vulkaneifel

In der Sitzung des Kreistages Vulkaneifel im März dieses Jahres wurde die Besorgnis mehrerer Kreistagsmitglieder über einen weiterhin unzureichenden Landschaftsschutz beim Gesteinsabbau deutlich. Zwar habe die Obere Naturschutzbehörde schon 2011 ihre Stellungnahme für den kommenden ROP erarbeitet. Ohne die Einarbeitung der Stellungnahme in den neuen ROP im Zuge der Abwägung durch die zuständige Planungsgemeinschaft hätten die Darlegungen der Naturschutzbehörde jedoch keine Bindungswirkung. Damit fehle eine verbindliche aktuelle Richtschnur für den Gesteinsabbau, und die Entscheidung, wo künftig abgebaut werde, richte sich nicht nach einer übergeordneten Planung, sondern nach dem Ermessen des LGB. Bei dessen Entscheidungen habe der Landschaftsschutz bisher jedoch keine Rolle gespielt.

 

Beruhigungspille für den Kreistag

Der zuständige Dezernent der Kreisverwaltung hingegen verdeutlichte in der Kreistagssitzung, dass es sehr wohl eine Vorgabe für den Gesteinsabbau gebe. Dies sei der geltende ROP, der zwar bereits 1985 erstellt worden und deswegen aktualisierungsbedürftig sei, aber dennoch Gültigkeit besitze. In ihm seien Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung festgelegt. Und das LGB, so die „beruhigende“ Auskunft des Dezernenten für den Kreistag, lasse Abbauflächen nur in den dazu ausgewiesenen Vorranggebieten zu.

 

Die dritte Fehlinformation

Damit informierte der Dezernent den Kreistag schlichtweg falsch. Ein Vergleich der Vorgaben des ROP mit der Wirklichkeit macht es deutlich. Der ROP für die Region Trier von 1985 weist im Landkreis Vulkaneifel 10 Vorranggebiete für den Lava- und Basaltabbau auf. Seitens des LGB wurden jedoch Betriebspläne für insgesamt 28 Abbaustellen zugelassen. Entgegen der Darlegung des Dezernenten wurden mithin 18 Abbaustellen außerhalb ausgewiesener Vorranggebiete zugelassen.

 

Fehlinformationen also allenthalben! Ein wirklich verantwortungsvoller Umgang mit der Landschaft beim Gesteinsabbau macht daher die baldige Vorlage des neuen Raumordnungsplans dringend erforderlich. Bis zu dessen Vorlage sollten auch keine neuen Abbauanträge mehr genehmigt werden.

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