Landkreis Vulkaneifel: Wo Lava und Basalt abbauen? 22.03.2013

                        Lavaabbau am Naturdenkmal Scharteberg

In der gestrigen Nachricht „SGD veröffentlicht Stellungnahme zum Gesteinsabbau“ wurde auf die von der SGD Nord als Obere Naturschutzbehörde erstellte Stellungnahme zum Konflikt zwischen Naturschutz und Rohstoffabbau in der Vulkaneifel hingewiesen. Die Konkretisierung des naturschutzfachlichen Ziels der Stellungnahme „Sicherung der Vulkankegel und –kuppen der Eifel als Zeugen des Vulkanismus, insbesondere Beschränkung des Gesteinsabbaus auf bereits hochgradig vorbelastete Gebiete“ erfolgte in einer Übersichtstabelle. In ihr wurde jeder der vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) gemachten Vorschläge zur Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffsicherung unter dem Aspekt dieser Zielsetzung bewertet.

 

Rasche Orientierung möglich

Die Tabelle ermöglicht eine schnelle und einfache Orientierung, welcher der LGB-Vorschläge im Konflikt zur naturschutzfachlichen Zielsetzung steht. Solche Fälle sind in der Tabelle farblich hinterlegt. Im Schreiben der SGD an die Planungsgemeinschaft Region heißt es dazu wörtlich: „Es ist ein Konflikt mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege festzustellen, soweit Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Rohstoffabbau in den in der Tabelle (Anlage 3, Anhang II) rot oder blau markierten Gebieten ausgewiesen werden sollen.“

 

In den nicht farblich gekennzeichneten Vorschlägen ist eine solche Konfliktsituation nicht gegeben.

 

Eine druckfähige Version der Tabelle finden Sie hier.

Lesen Sie zu diesem Beitrag auch folgende Meldung:

SGD veröffentlicht Stellungnahme zum Gesteinsabbau   21.03.2013

Vor dem Hintergrund der vom LGB vorgelegten rohstoffgeologischen Fachplanung formuliert die Obere Naturschutzbehörde als naturschutzfachliches Ziel ihrer ...

        Fragen zur Mitgliedschaft:

        service@nabu.de  oder

        Tel. 030/284984-40 00