Gesteinsabbau: Von Buhmännern und Landschaftszerstörern   19.12.2011

                                         Lavagrube bei Daun

Buhmänner und Landschaftszerstörer wollen die gesteinsabbauenden Betriebe nicht sein, bekommen diese Rolle aber in der gegenwärtigen Diskussion um die vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) im Landkreis Vulkaneifel geplante Erweiterung der Abbaumöglichkeiten für Lava und Basalt von derzeit 400 ha auf über 2.000 ha zugewiesen – so sehen es zumindest die in der „Initiative Natursteine Vulkaneifel“ zusammengeschlossenen Abbaubetriebe auf ihrer Internetseite, auf die sie in ihrer Broschüre „Informationen aus dem Steinbruch“ hinweisen. Diese Broschüre wurde allen Haushalten im Landkreis Vulkaneifel als Beilage der Mitteilungsblätter der VG zugestellt. Leider wird in der Broschüre nur die halbe Wahrheit dargestellt, werden falsche Eindrücke vermittelt und Akzente verschoben. Damit wird die Broschüre dem eigenen Anspruch der Initiative Natursteine Vulkaneifel - "umfassend über die Natursteingewinnung in der Eifel zu informieren und die Diskussion insgesamt zu versachlichen" - nicht gerecht.

 

Nur die halbe Wahrheit

Zu der in der Broschüre angemahnten Versachlichung hätte es auch gehört, die ganze Wahrheit über den Gesteinsabbau darzulegen und nicht nur die Schokoladenseiten.

  • Aber kein Wort davon, dass schon mal „aus Versehen“ ein Teil eines Naturdenkmals weggesprengt wird.
  • Kein Wort davon, dass schon mal aus angeblicher Unkenntnis der Grenzen viel mehr Lava aus einer Grube rausgeholt wird als per Betriebsplan erlaubt.
  • Kein Wort davon, dass schon mal erhöhte Messwerte des in eine Grube verbrachten Fremdmaterials eine andauernde Überwachung des Grundwassers erforderlich machen.
  • Kein Wort davon, dass die Nutzung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Tat schon zu erheblichen Landschaftszerstörungen im Landkreis Vulkaneifel durch Lava- und Basaltabbau geführt hat.
  • Kein Wort davon, dass darüber hinaus Betriebe bzw. die Abbaubranche als solche weitere vermeintliche Rechte gegen Privatpersonen, Kommunen oder Behörden vor Gericht durchzusetzen versuchen.
  • Kein Wort von all dem, was in den Gruben schlummert und über das inzwischen längst Gras wächst.

Trotz all dieser Vorkommnisse stellt der NABU eine gesetzeskonforme Rohstoffgewinnung nicht in Frage.

 

Beschwichtigung statt Aufklärung

Nur formal richtig, in der Sache aber beschwichtigend und beschönigend ist die Darlegung der Initiative, dass eine Festlegung von Gewinnungsgebieten in regionalen Raumordnungsplänen nicht bedeute, dass es auch tatsächlich auf den vorgesehenen Flächen zur Einrichtung von Natursteinbetrieben komme. Die Initiative übernimmt damit die beschönigende und abwiegelnde Haltung wie sie in nahezu gleichem Wortlaut vor einigen Monaten vom Leiter des LGB im Kreistag Vulkaneifel zu vernehmen war. Da fragt man sich doch, wozu überhaupt Vorranggebiete ausgewiesen werden, wenn angeblich später doch nicht in ihnen Gestein abgebaut wird? Der derzeit geltende Raumordnungsplan gibt die Antwort: Natürlich, um abzubauen! Denn in allen Vorranggebieten, die im geltenden Regionalen Raumordnungsplan für die Rohstoffsicherung im Landkreis Vulkaneifel ausgewiesen sind, wird/wurde Gesteinsabbau betrieben!

 

Daher ist die in der Broschüre als „Wichtig“ hervorgehobene und unterstrichene Aussage „…noch werden Rohstoffe auf allen festgelegten Flächen auch gewonnen“ zumindest für den Landkreis Vulkaneifel nachweislich falsch!

 

Akzente verschoben

Mehrfach wird in der Broschüre der NABU quasi als Kronzeuge für den Gesteinsabbau genannt, indem „Verpflichtungen“ zitiert werden, zu der sich der NABU und der Wirtschaftsverband Baustoffe-Naturstein (WBN) „gegenseitig verpflichtet“ hätten. Eine gemeinsame Erklärung von WBN und NABU gibt es in der Tat. Die darin genannten Absichtserklärungen jedoch zu „Verpflichtungen“ hochzustilisieren, hat ebenfalls mit einer sachlichen Information nichts zu tun.

 

Erneut nur die halbe Wahrheit

Zudem sind die in der Broschüre genannten angeblichen Verpflichtungen erneut nur die halbe Wahrheit. Zur vollen Wahrheit gehört, dass die in der gemeinsamen Erklärung vereinbarte Zusammenarbeit auch deswegen vereinbart wurde, um

 

„die Rohstoffversorgung und die Rohstoffsicherung nachhaltig zu gestalten“ und

„den Abbau mineralischer Rohstoffe umwelt- und ressourcenschonend unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte sozialverträglich durchzuführen“

 

Die LGB-Planung gestaltet die Rohstoffsicherung weder nachhaltig, noch umwelt- und ressourcenschonend. Naturschutzfachliche Aspekte sowie soziale Verträglichkeit kommen beim Gesteinsabbau viel zu kurz. Es hätte daher in der Tat eine Verpflichtung für die Naturstein-Unternehmen sein sollen, dies auch öffentlich zu dokumentieren, so wie es der NABU-Daun ihnen gegenüber schon vor vielen Monaten vorgeschlagen hat.

 

Möglicherweise wäre es dann ganz im Sinne der gemeinsamen Erklärung von WBN und NABU gemeinsam gelungen, beim LGB eine Beachtung der in der gemeinsamen Erklärung dargelegten Zielsetzungen zu erreichen.

Lesen Sie zu diesem Beitrag auch folgende Meldung:

Dauner Naturschützer im Gespräch mit Ministerinnen   16.07.2011

Vor dem Hintergrund der Vorschläge des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB), die Abbaufläche von Lava und Basalt im Landkreis Vulkaneifel von derzeit 400 ha ...

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