Gesteinsabbau: Von Buhmännern und Landschaftszerstörern 19.12.2011
Lavagrube bei Daun
Nur die halbe Wahrheit
Zu der in der Broschüre angemahnten Versachlichung hätte es auch gehört, die ganze Wahrheit über den Gesteinsabbau darzulegen und nicht nur die Schokoladenseiten.
Trotz all dieser Vorkommnisse stellt der NABU eine gesetzeskonforme Rohstoffgewinnung nicht in Frage.
Beschwichtigung statt Aufklärung
Nur formal richtig, in der Sache aber beschwichtigend und beschönigend ist die Darlegung der Initiative, dass eine Festlegung von Gewinnungsgebieten in regionalen Raumordnungsplänen nicht bedeute, dass es auch tatsächlich auf den vorgesehenen Flächen zur Einrichtung von Natursteinbetrieben komme. Die Initiative übernimmt damit die beschönigende und abwiegelnde Haltung wie sie in nahezu gleichem Wortlaut vor einigen Monaten vom Leiter des LGB im Kreistag Vulkaneifel zu vernehmen war. Da fragt man sich doch, wozu überhaupt Vorranggebiete ausgewiesen werden, wenn angeblich später doch nicht in ihnen Gestein abgebaut wird? Der derzeit geltende Raumordnungsplan gibt die Antwort: Natürlich, um abzubauen! Denn in allen Vorranggebieten, die im geltenden Regionalen Raumordnungsplan für die Rohstoffsicherung im Landkreis Vulkaneifel ausgewiesen sind, wird/wurde Gesteinsabbau betrieben!
Daher ist die in der Broschüre als „Wichtig“ hervorgehobene und unterstrichene Aussage „…noch werden Rohstoffe auf allen festgelegten Flächen auch gewonnen“ zumindest für den Landkreis Vulkaneifel nachweislich falsch!
Akzente verschoben
Mehrfach wird in der Broschüre der NABU quasi als Kronzeuge für den Gesteinsabbau genannt, indem „Verpflichtungen“ zitiert werden, zu der sich der NABU und der Wirtschaftsverband Baustoffe-Naturstein (WBN) „gegenseitig verpflichtet“ hätten. Eine gemeinsame Erklärung von WBN und NABU gibt es in der Tat. Die darin genannten Absichtserklärungen jedoch zu „Verpflichtungen“ hochzustilisieren, hat ebenfalls mit einer sachlichen Information nichts zu tun.
Erneut nur die halbe Wahrheit
Zudem sind die in der Broschüre genannten angeblichen Verpflichtungen erneut nur die halbe Wahrheit. Zur vollen Wahrheit gehört, dass die in der gemeinsamen Erklärung vereinbarte Zusammenarbeit auch deswegen vereinbart wurde, um
„die Rohstoffversorgung und die Rohstoffsicherung nachhaltig zu gestalten“ und
„den Abbau mineralischer Rohstoffe umwelt- und ressourcenschonend unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte sozialverträglich durchzuführen“
Die LGB-Planung gestaltet die Rohstoffsicherung weder nachhaltig, noch umwelt- und ressourcenschonend. Naturschutzfachliche Aspekte sowie soziale Verträglichkeit kommen beim Gesteinsabbau viel zu kurz. Es hätte daher in der Tat eine Verpflichtung für die Naturstein-Unternehmen sein sollen, dies auch öffentlich zu dokumentieren, so wie es der NABU-Daun ihnen gegenüber schon vor vielen Monaten vorgeschlagen hat.
Möglicherweise wäre es dann ganz im Sinne der gemeinsamen Erklärung von WBN und NABU gemeinsam gelungen, beim LGB eine Beachtung der in der gemeinsamen Erklärung dargelegten Zielsetzungen zu erreichen.
Lesen Sie zu diesem Beitrag auch folgende Meldung:
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