DK1 Deponie Strohn: Zusätzliche Risiken vermeiden   28.09.2011

                Hier soll die zukünftige DK1 Deponie entstehen

Die Ernst Scherer Baustoffe GmbH & Co. KG mit Sitz in Kastellaun beabsichtigt, in der von ihr betriebenen Lavagrube am Wartgesberg bei Strohn eine Deponie DK1 gem. Deponieverordnung zur oberirdischen Ablagerung von Abfällen (überwiegend mineralische Abfälle mit geringer Belastung) zu errichten und zu betreiben. Auf Einladung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wurde das Vorhaben den Fachbehörden, der Ortsgemeinde und den anerkannten Naturschutzverbänden vorgestellt.

 

Von der Firma angegebene Gründe

Auf Grund geänderter Gesetzeslage habe die bisher in Strohn mögliche Deponierung gering belasteter mineralischer Abfälle vor einiger Zeit eingestellt werden müssen. Verbunden mit dem Wegfall weiterer bisheriger Ablagerungsstellen sei die Entsorgung von DK1 Abfällen nunmehr mit erhöhten Kosten und längeren Transportwegen verbunden.

Durch den Wegfall der Abfallannahme in Strohn funktioniere das bisherige Geschäftsmodell der Firma Scherer nicht mehr. Dies habe bereits negative Auswirkungen auf die Beschäftigtenzahl gehabt.

Letztendlich sei in Strohn die Fortführung des Geschäfts geplant, das die Firma jahrzehntelang betrieben habe, allerdings mit verbesserten Sicherheitseinrichtungen durch Abdichtung des neuen Deponiekörpers und einer Überwachung und Kontrolle der Sickerwässer der Deponie.

 

Nur die halbe Wahrheit

Vom NABU wurde beanstandet,

  • dass die Darlegungen der Firma hinsichtlich der Fortführung des Geschäftes nur die halbe Wahrheit darstellten. So werde in den Unterlagen nicht dargelegt,
  • dass durch die für eine DK1 Deponie geltenden Zuordnungswerte (ZOW) - d.h. die Angabe der Größe wie viel Prozent eines bestimmten Schadstoffes im Abfall enthalten sein dürfen - künftig stärker belastete Abfälle in Strohn deponiert werden können (gegenüber den bisherigen Werten wurde die zulässige Belastung z.B. mit Arsen verdoppelt, mit Chrom verdreifacht und mit Phenolen vervierfacht; der Wert für leicht freisetzbares Cyanid hat sich sogar verzehnfacht),
  • dass auf der geplanten DK1 Deponie auch Abfälle deponiert werden können, die bisher in Strohn nicht abgelagert werden durften, wie z.B. Schlacken und Aschen aus Müllverbrennungsanlagen.

Deponie und Naturschutzgebiet

Als 2006 die KV Vulkaneifel eine Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Wartgesberg in die Wege leitete, um der Firma Scherer einen weiteren Lavaabbau am Wartgesberg zu ermöglichen, schlug der NABU vor, die Neuabgrenzung des LSG mit der endgültigen Einstellung des Gesteinsabbaus und der Ausweisung des Wartgesbergbereichs als Naturschutzgebiet (NSG) zu verbinden. Ein weiterer Vorschlag des NABU ging dahin, an Stelle der bergrechtlich zulässigen und vorgeschriebenen vollständigen Verkippung des Bruchgeländes einen Teil des Bruchgeländes von der Verkippung auszusparen, zugunsten einer Aufhöhung des bereits vorhandenen Deponiebereichs.

 

Hinsichtlich der Aussparung eines Grubenbereichs gibt es seit einiger Zeit eine verbindliche Vereinbarung zwischen der KV Vulkaneifel und der Firma Scherer. Auch das NSG wurde realisiert. Seit Juli 2011 ist der Wartgesbergbereich rechtskräftig unter der Bezeichnung „Wartgesberg, Alfbachtal bei Strohn, Braunebachtal bei Mückeln und Trautzberger Maar“ als 185 ha großes NSG ausgewiesen. Nach dem Einhalten der betreffenden Zusagen durch die Fa. Scherer wie auch Behörden steht auch der NABU zu seinen Aussagen hinsichtlich einer weiteren Verkippung des übrigen Grubengeländes.

 

Eine Frage der Akzeptanz

Die geplante Deponie befindet sich im Naturpark Vulkaneifel, zudem in einer Region, die mit „Natur pur“ wirbt. Derzeit versucht sich auch die Region als „Gesundland Vulkaneifel“ zu etablieren. Bei der Abschätzung der Auswirkungen auf das Schutzgut „Landschaft und Erholung“ muss nach Ansicht des NABU daher dem Aspekt „Image einer Region“ Rechnung getragen werden. Eine Deponie, die sich möglicherweise zum „Müll-Mekka“ mit entsprechendem Mülltourismus entwickelt, dürfte weder dem Image der Region noch der Akzeptanz der Anlage förderlich sein.

 

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit muss sich die Betreiberfirma an ihren eigenen Aussagen messen lassen. Zur Erreichung des von der Betreiberfirma angegebenen Ziels „Fortführung des bisherigen Geschäfts“ ist es nicht erforderlich, Abfälle in Strohn zu deponieren, die dort bisher nicht deponiert werden durften (z.B. Aschen und Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen). Auch verbieten sich Mülltransporte von weit her für eine Firma, die gerade mit der Reduzierung unnötig weiter Fahrten ihr Vorhaben begründet.

 

Erfordernisse

Für Akzeptanz und Glaubwürdigkeit sind daher erforderlich:

  • Kein Abfalltourismus nach Strohn. Deswegen Selbstbeschränkung des Betreibers auf Annahme von Abfällen aus der Region.
  • Keine Vergrößerung des ohnehin bestehenden Risikos durch Deponierung bisher in Strohn nicht zugelassener Abfälle. Daher Selbstbeschränkung auf die bisher zugelassenen Abfälle, so weit sie nach den jetzt geltenden Bestimmungen auf einer DK1-Deponie abgelagert werden dürfen.
  • Fixierung dieser Selbstbeschränkungen im Genehmigungsbescheid.

Lesen Sie zu diesem Beitrag auch folgende Meldung:

Wartgesberg: Neues Naturschutzgebiet   05.11.2009

Der Wartgesberg, das Durchbruchstal der Alf bei Strohn, das Sprinker Maar und das Trautzberger Maar sollen gemeinsam zu einem großen Naturschutzgebiet (NSG) ...

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