Kreistag Vulkaneifel plädiert für stärkeren Landschaftsschutz  06.04.2011

                                Gefährdeter Scharteberg

Die Vorschläge des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB), die Fläche für den Abbau von Lava und Basalt im Landkreis Vulkaneifel von derzeit 400 ha auf über 2.000 ha auszudehnen, hat zu großen Protesten geführt. Auch der Kreistag Vulkaneifel hat sich mit der Angelegenheit befasst und in einer Resolution einen besseren Schutz der Landschft gefordert. Nun war der Leiter des LGB, Prof. Harald Ehses, vom Kreistag nach Daun gebeten worden, um in öffentlicher Sitzung die LGB-Planung darzulegen.

 

Leiter des LGB steht Rede und Antwort

Der Leiter des LGB erklärte, dass es sich bei der Rohstoffgeologischen Fachplanung um eine Bestandsaufnahme der Rohstofflagerstätten handele aus der heraus zu einem späteren Zeitpunkt die dafür zuständige Planungsgemeinschaft der Region Trier Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung festlege. Als Novum brachte er die Möglichkeit eines Splittens der vorgeschlagenen Vorranggebiete ins Spiel, wodurch eine zeitlich abgestufte Nutzung der Vorranggebiete ermöglicht würde.

 

Selektion statt Bestandsaufnahme

Entgegen den Darlegungen des Leiters des LGB im Kreistag und seinen Ausführungen in der SWR-Nachrichtensendung Südwest-Aktuell: „Wir haben alles ausgewählt, was qualitativ, hochwertig und in entsprechender Menge und entsprechend wirtschaftlich abbaubar ist“ handelt es sich bei der LGB-Planung keineswegs um eine Bestandsaufnahme.

 

Gerade im Hinblick auf eine wirtschaftliche Nutzung wurden seinerzeit im alten Landschaftsplan Vulkaneifel von 1968 alle vorhandenen vulkanischen Lagerstätten erfasst und beschrieben. Im Plan werden insgesamt 83 Lagerstätten im heutigen Landkreis Vulkaneifel aufgeführt. Die vom LGB heute vorgelegte und als Bestandsaufnahme bezeichnete Planung weist hingegen nur 45 Lagerstätten auf, wobei groteskerweise die einzige Lagerstätte, über die im Landschaftsplan von 1968 ausgeführt wird, dass sie infolge ihres „geringen Umfangs wahrscheinlich nie für einen Abbau in Frage kommt“, in der Planung des LGB als Vorranggebiet vorgeschlagen und als „landesweit bedeutsamer Bereich für die Rohstoffsicherung“ bezeichnet wird.

 

Die Frage eines Kreistagsmitglieds nach den bei der Selektion angewendeten Kriterien ließ der LGB-Leiter bedauerlicherweise unbeantwortet.

 

Untaugliches Splitting

Der Vorschlag, Vorrangflächen zu splitten in solche, die man in naher Zukunft benötigt und in solche, auf die erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegriffen werden sollte, eignet sich nicht für die konkrete Situation im Landkreis Vulkaneifel. Dem Vorschlag liegt logischerweise die Prämisse zugrunde, dass Flächen zur Verfügung stehen, bei denen man eine Nutzungsreihenfolge festlegen kann. Diese Prämisse ist hier jedoch nicht gegeben. Von den vom LGB als Vorrangebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagenen 45 Bereichen weisen bereits 35 aktuelle Tagebaue auf, die sicherlich nicht nach dem Beispiel der Atommeiler vorübergehend stillgelegt werden, um sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Produktion miteinzubeziehen. Alleine schon deswegen scheiden diese Bereiche für ein Splitting aus.

 

Bei den restlichen Vorschlägen des LGB handelt es sich um Bereiche, an denen kein Abbau stattfindet bzw. ein solcher schon vor langer Zeit eingestellt wurde und daher nicht nur nach Auffassung der Naturschutzverbände künftig kein Abbau erfolgen soll. Zudem befinden sich unter den restlichen Vorschlägen mehrere ND-geschützte Berge, die nach dem Kreistagsbeschluss vom 4.4.2011 für einen Abbau nicht in Frage kommen sollen.

 

Mehr nachträgliche Legalisierung als Planung

Mehr als drei Viertel der als Vorranggebiete vorgeschlagenen Bereiche weisen bereits aktuelle Tagebaue auf. Die allermeisten von ihnen befinden sich jedoch an Stellen, die im derzeit noch gültigen Regionalen Raumordnungsplan gar nicht als Vorranggebiete ausgewiesen sind.

 

Die Rohstoffgeologische Fachplanung erscheint daher weniger als bedachte und überlegte Planung als vielmehr als Versuch, die z.T. unter Missachtung der Vorgaben des noch gültigen Raumordnungsplans von 1984 in den letzten Jahrzehnten entstandene Vielzahl von Tagebauen durch Deklarierung als Vorranggebiete nachträglich zu legalisieren.

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