Naturpark Vulkaneifel wohl doch mit Naturschutzverbänden 22.12.2010

                      Kernzone Liesertal im Naturpark Vulkaneifel

Am 10.11.2010 hatten wir Sie unter dem Titel „Naturpark Vulkaneifel ohne Naturschutzverbände?“ über die Bedingungen informiert, zu denen die Naturschutzverbände Mitglied in der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH, der Trägergesellschaft des Naturparks Vulkaneifel, hätten werden können. Diese Bedingungen waren für die Naturschutzverbände nicht akzeptabel.

 

Nachdem die Naturschutzverbände ihre Ablehnung der GmbH mitgeteilt hatten, befasste sich der Aufsichtsrat der GmbH erneut mit der Angelegenheit. Erfreulicherweise kam er dabei zu der Auffassung, dass zur Begleitung der von der Natur- und Geopark GmbH zu leistenden naturschutzfachlichen Arbeit auf den Sachverstand der ehrenamtlich tätigen Naturschutzverbände nicht verzichtet werden dürfe und den Naturschutzverbänden die Mitarbeit in den Entscheidungsgremien der Gesellschaft ermöglicht werden solle. Die für die Naturschutzverbände bisher unüberbrückbaren Hürden daher wurden beseitigt, so dass sich für die Naturschutzverbände eine positive Aussicht auf Mitarbeit in der GmbH abzeichnet.

Kernzone Liesertal im Naturpark Vulkaneifel.
Kernzone Liesertal im Naturpark Vulkaneifel.

Naturpark Vulkaneifel wohl doch mit Naturschutzverbänden   22.12.2010

 

Am 10.11.2010 hatten wir Sie unter dem Titel „Naturpark Vulkaneifel ohne Naturschutzverbände?“ über die Bedingungen informiert, zu denen die Naturschutzverbände Mitglied in der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH, der Trägergesellschaft des Naturparks Vulkaneifel, hätten werden können. Diese Bedingungen waren für die Naturschutzverbände nicht akzeptabel.

 

Nachdem die Naturschutzverbände ihre Ablehnung der GmbH mitgeteilt hatten, befasste sich der Aufsichtsrat der GmbH erneut mit der Angelegenheit. Erfreulicherweise kam er dabei zu der Auffassung, dass zur Begleitung der von der Natur- und Geopark GmbH zu leistenden naturschutzfachlichen Arbeit auf den Sachverstand der ehrenamtlich tätigen Naturschutzverbände nicht verzichtet werden dürfe und den Naturschutzverbänden die Mitarbeit in den Entscheidungsgremien der Gesellschaft ermöglicht werden solle. Die für die Naturschutzverbände bisher unüberbrückbaren Hürden daher wurden beseitigt, so dass sich für die Naturschutzverbände eine positive Aussicht auf Mitarbeit in der GmbH abzeichnet.

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