Wartgesberg: Neues Naturschutzgebiet  05.11.2009

                             Das kommende NSG ist rot umrandet

Der Wartgesberg, das Alfbachtal, das Sprinker Maar und das Trautzberger Maar bei Strohn sollen gemeinsam zu einem großen Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden. Die Obere Naturschutzbehörde bei der SGD Koblenz hat inzwischen einen Entwurf des Verordnungstextes sowie eine Karte mit der räumlichen Abgrenzung des Gebietes vorgelegt. Die NSG-Ausweisung steht in direktem Zusammenhang mit der vor einiger Zeit erfolgten Neuabgrenzung (Verkleinerung) des dort bestehenden Landschaftsschutzgebietes (LSG). Die Neuabgrenzung wurde vorgenommen, um eine Ausweitung des Lavaabbaues am Wartgesberg zu ermöglichen.

 

Die Neuabgrenzung

Die im Jahre 2006 von der Kreisverwaltung in die Wege geleitete Neuabgrenzung des seit 1938 bestehenden LSG „Strohner Schweiz und Wartgesberg“ war Anlass für den NABU-Daun, sich intensiv mit diesem Gebiet zu beschäftigen. Der durch die Neuabgrenzung ermöglichte erweiterte Lavaabbau am Wartgesberg wurde verständlicherweise nicht vom NABU befürwortet, ihn verhindern zu können, gab es jedoch weder berechtigte Aussichten noch Rechtsmittel. Ein rigoroses „so nicht“ oder „nicht mit uns“ des NABU hätte keinesfalls die Neuabgrenzung verhindert, den NABU jedoch jeglicher Mitsprachemöglichkeiten beim Neuabgrenzungsverfahren beraubt. Es schien daher sinnvoll, nach einem Kompromiss zu suchen.

 

NSG als Ergebnis eines Kompromisses

Aus Sicht des NABU kam es am Wartgesberg darauf an, die Umwallung des Sprinker Maares vor einem Abbau zu bewahren, eine komplette Verfüllung der bestehenden Abbaufläche zu verhindern und eine Regelung für ein endgültiges Ende des Lavaabbaues am Wartgesberg zu finden. Ein NSG sollte der Rahmen sein, dies gesetzlich zu festzuschreiben. Da es schien, dass auch die übrigen Beteiligten aus Kommune, Betreiberfirma und Verwaltung mit einer solchen Regelung leben konnten, signalisierte für diesen Fall der NABU seine Bereitschaft, die zu Gunsten des Lavaabbaues erfolgte Neuabgrenzung des bestehenden LSG mitzutragen.

 

Vorleistung und Gegenleistung

Wer weiß, wie chronisch unterbesetzt Naturschutzbehörden sind und wie lange üblicherweise ein NSG-Ausweisungsverfahren dauert, kann abschätzen, wie (wage)mutig es war, zu erwarten, dass im Gegenzug für die Erweiterung eines Lavaabbaues in absehbarer Zeit die Neuausweisung eines NSG erfolgen könnte. Ermutigend war jedoch schon mal, dass die KV des Landkreises Vulkaneifel eine Untersuchung der Lavagrube am Wartgesberg in Auftrag gab, bei der sich erneut die besondere Bedeutung der Grube für den Artenschutz herausstellte. Flankierend dazu legte der NABU einen Vorschlag für den Verordnungstext und zur Gebietsabgrenzung vor. Nun hat auch die SGD Nord ihren Beitrag geleistet und alles in eine offizielle Vorlage gegossen.

 

Den Verordnungsentwurf für das NSG Wartgesberg finden Sie hier.

Lesen Sie zu diesem Beitrag auch die folgende Meldung:

LSG Strohner Schweiz soll neu abgegrenzt werden   04.05.2007

Einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung Vulkaneifel zufolge wird das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Strohner Schweiz neu abgegrenzt und dadurch ein ...

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