Der Uhu bracht es an den Tag  18.08.2009

          Der missgebildete Uhu aus der Lavagrube am Fuchskopf bei Daun

Dieser missgebildete Junguhu, über den schon früher berichtet wurde, ging vor einiger Zeit in einer Pflegestation ein. Die Diagnose der behandelnden Tierärztin lautete „Vergiftung“. Bei den Nachforschungen, wie sich ein nur mit Kletterausrüstung erreichbarer, in einer hohen Felswand aufwachsender Junguhu eine Vergiftung zugezogen haben könnte, stellte sich ein äußerst interessanter Sachverhalt heraus.

 

Der Lavasandtagebau „Daun 14“

Der missgebildete Junguhu wurde im Lavasandtagebau „Daun 14“, besser bekannt als Lavagrube am Fuchskopf bei Daun, vorgefunden. Lavasand wird dort bereits seit mehreren Jahren abgebaut, im Gegenzug werden Fremdmassen zur Böschungsabflachung eingebracht. Obwohl die zugelassene Abbaumenge noch nicht erschöpft ist und auch schon seit vielen Monaten keine Lava mehr entnommen wird, wurde vom Betreiber im August 2007 ein Antrag vorgelegt, den bisher 10 ha umfassenden Tagebau um weitere 11 ha zu erweitern. Im Rahmen unserer Verfahrensbeteiligung als anerkannter Naturschutzverband wurde die Erweiterung unsererseits in einer ausführlichen Stellungnahme abgelehnt. Unsere Stellungnahme finden Sie hier.

 

Mehrere Betriebspläne

Den eigentlichen Abbau regelt der Hauptbetriebsplan von 1994. Daneben erlaubt ein unbefristeter Sonderbetriebsplan von 1998 dem Betreiber, unbelastete Baureststoffe, d.h. nur mineralische Stoffe, einzubringen. In der Folgezeit kam es jedoch zu Freisetzungen von Deponiegasen auf dem Anschüttkörper, was darauf hindeutete, dass nicht nur unbelastete Baureststoffe verkippt worden waren. Für mehr als ein Jahr wurde daher von der zuständigen Behörde die Fremdmassenverkippung untersagt und zur Ermittlung der Herkunft und der Zusammensetzung der Entgasung ein umfangreiches Untersuchungsprogramm angeordnet.

 

Als Folge der Untersuchungen wurde ein weiterer Sonderbetriebsplan erforderlich, in dem ein hydrologisches Überwachungskonzept für den Tagebau festgelegt wurde. Demnach wird durch vierteljährliche Wasserentnahmen im örtlichen Betriebsbrunnen und an einer festgelegten Grundwasserentnahmestelle einmal jährlich überprüft, ob möglicherweise aus der Anschüttung austretende Schadstoffe ins Grundwasser gelangt sind.

 

Der Uhu kommt ins Spiel

Nach Abgabe unserer Stellungnahme erfuhren wir, dass der Junguhu in einer Pflegestation verendet war. Da lag es nahe, an einen Zusammenhang zwischen totem Uhu und Schadstoffen am Fuchskopf zu denken. Schließlich halten die Behörden am Fuchskopf nicht nur die Abwicklung des üblichen hydrologischen Standardprogramms für erforderlich, sondern auch zusätzliche Untersuchungen auf Parameter wie Blei, Chrom gesamt, Kupfer, Zink, Cadmium, Quecksilber, Arsen oder Cyanid. Im Zuge unserer weiteren Recherchen erfuhren wir vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB), dass in Sachen Fuchskopf die Staatsanwaltschaft Trier ein Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber „wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen“ durchgeführt habe.

 

Geldbuße verhängt

Darüber, dass dieser Verdacht begründet war, berichtete der Trierische Volksfreund in seiner Ausgabe vom 31.7.2009 unter der Schlagzeile „Bewegungen in Lavagruben“. Insgesamt 17.200 € musste der Betreiber als Ergebnis der Ermittlungen der Trierer Staatsanwaltschaft zahlen. Dem TV-Bericht zufolge schließt allerdings das LGB eine Gefährdung von Mensch und Tier durch die Deponiegase aus. Somit bleibt zwar die Quelle der tödlichen Vergiftung des Junguhus ungeklärt. Aber im Zuge der Uhurecherche wurde zumindest der bis dahin der Öffentlichkeit nicht bekannte „unerlaubte Umgang mit gefährlichen Stoffen“ publik.

 

Problematische Fremdmassen

Der Fall Fuchskopf macht erneut deutlich, dass die von den Genehmigungsbehörden häufig eingeräumte Möglichkeit, Fremdmassen in einen Tagebau einbringen zu dürfen, immer wieder zu Missbrauch verführt. Im Falle des Fuchskopfes durch den Betreiber selbst oder im Falle des Eselsberges bei Dockweiler in noch deutlicherem Umfang durch Dritte. Wir haben daher dem Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) eine ergänzende Stellungnahme zum Fuchskopf zugesandt und unter Bezug auf den von der Staatsanwaltschaft Trier geahndeten „unerlaubten Umgang mit gefährlichen Stoffen“ nachdrücklich gefordert, das Einbringen von Fremdmassen in Tagebaue künftig nicht mehr zuzulassen sowie diesbezüglich den unbefristet gelten Sonderbetriebsplan für den Lavasandtagebau „Daun 14“ aufzuheben.

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