Lavaabbau am ND Scharteberg: Tipps aus der Verwaltung  26.07.2008

                   Lavaabbau am und im Naturdenkmal Scharteberg

Vor exakt 60 Jahren wurde der Scharteberg mit seiner landschaftsprägenden Doppelspitze unter Naturschutz gestellt. Dies hielt jedoch einen Grubenbetreiber nicht davon ab, seine an das Naturdenkmal (ND) angrenzende Lavagrube in den geschützten Bereich hinein ausdehnen zu wollen. Damit scheiterte er allerdings im Rechtstreit mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht in Trier. Das Gericht gab der Verwaltung Recht, die die zur Erweiterung erforderliche Befreiung von den Schutzbestimmungen des ND verweigert hatte.

 

Tipps für den „richtigen Weg“

Aber schon bald nach dem Gerichtsurteil wurde aus der Verwaltung selbst dargelegt, wie es der Grubenbetreiber geschickter hätte anstellen können. In einem Dauner Wochenblatt wurden „Gedanken zu zwei interessanten Rechtsverfahren“ unter dem Titel „Ackermann und Lavasand“ veröffentlicht. Den Gedanken zufolge hatte der Unternehmer mit der beantragten Befreiung auf Grund juristischer Sachverhalte einfach den falschen Weg gewählt. Der dem Unternehmer offenstehende „richtige Weg“ sei vielmehr, „eine neue Gebietsabgrenzung der Verordnung zu beantragen“.

 

Parallele zum LSG Strohner Schweiz und Wartgesberg

Da wird man an die Vorgänge um den Lavaabbau am ebenfalls unter Naturschutz stehenden Wartgesberg erinnert. Ausschließlich, um den dortigen Lavaabbau in den geschützten Bereich des Wartgesbergs hinein ausdehnen zu können, wurde das LSG Strohner Schweiz und Wartgesberg von der KV Vulkaneifel neu abgegrenzt und verkleinert. Dabei war offensichtlich auf Grund von Vorabsprachen schon eine Grundsatzentscheidung zu Gunsten der Erweiterung des Lavaabbaus gefallen, noch bevor die Kreiswverwaltung das formale Neuabgrenzungsverfahren einleitete und die Öffentlichkeit informiert wurde. Macht nun dieses Beispiel Schule? Wiederholt sich Geschichte am Scharteberg? Sind auch hier bereits Absprachen getätigt worden und die Sache vom Grundsatz her zwischen Behörde und Unternehmer längst entschieden?

Lesen Sie zu diesem Beitrag auch die folgende Meldung:

Natur- und Geopark Vulkaneifel für weiteren Abbau am Scharteberg   21.09.2007

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