Lichtenstein/Alb und Daun/Vulkaneifel - Ein Vergleich   10.11.2007

 

Der Ort Lichtenstein in der Schwäbischen Alb und Daun in der Vulkaneifel haben einige Gemeinsamkeiten:

 

Beide Orte verfügen über Bereiche, in denen seit Jahren im Winter alpiner Wintersport betrieben wird. In Lichtenstein am Salachhang im Ortsteil Holzelfingen, in Daun am Hang des Mäuseberges im NSG Dauner Maare.

 

Hier wie dort wurde im Laufe der Zeit die Wintersport-Infrastruktur verbessert, indem Flutlicht installiert, eine Skihütte gebaut und vor allem ein Skilift angeschafft wurde.

 

Hier wie dort leiden die Wintersportler jedoch seit einigen Jahren unter den Folgen des Klimawandels. Immer seltener kommen die Lifte zum Einsatz, da es an Schnee und kalten Tagen fehlt.

 

Aber es gibt auch Unterschiede:

Die Piste am Salachhang liegt ungleich günstiger als die am Mäuseberg bei Daun. Die Salachpiste befindet sich auf über 700 m, während die Dauner Piste als maximale Höhe 560 m erreicht.

 

Am Salachhang in Holzelfingen sieht man in Anbetracht der zunehmenden Klimaerwärmung keine Zukunft mehr für den Wintersport in Mittelgebirgen. Die Konsequenz: Der Salachlift steht zum Verkauf.

 

In Daun hingegen möchte man dem Wintersport mittels Schneekanonen auf die Sprünge helfen. Die Stadt machte sich daher einen Antrag des Skiclubs Daun zu eigen und beantragte bei der SGD Nord die Genehmigung, 2 Schneekanonen am Mäuseberg installieren zu dürfen. Die SGD stellte jedoch an Hand der von der Stadt Daun vorgelegten Unterlagen fest, dass die klimatischen Bedingungen am Mäuseberg einen planbaren und konstanten Betrieb einer Kunstschneeanlage über einen größeren Zeitraum nicht gewährleisten.

 

Es fehlt damit die grundlegende Voraussetzung für eine relevante Steigerung der touristischen Wertschöpfung in der Region (Stadt und Verbandsgemeinde Daun). Überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit konnte die SGD daher auch nicht erkennen.

Nicht von der Stadt berücksichtigt, wohl aber durch die Stellungnahmen der Fachbehörden nachgewiesen, ist die Gefährdung des Schutzzieles des NSG Dauner Maare. Das Erreichen des speziellen Schutzzieles für das Gemündener Maar, Erhaltung des nährstoffarmen Zustandes des Gewässers, ist bei Zulassung des Vorhabens nicht gewährleistet.

Aus den vorgenannten Gründen lehnte die SGD Nord eine Genehmigung ab, wogegen die Stadt Widerspruch eingelegt hat. Zunächst nur formal, um keine Fristen zu versäumen. Nach Rücksprache mit den städtischen Gremien soll eine Begründung nachgereicht werden.


Inzwischen dürften alle relevanten Fakten bekannt sein. Sie sprechen eindeutig gegen das Vorhaben. Es ist daher nicht erkennbar, woher neue Fakten kommen sollten, die den Widerspruch der Stadt begründen könnten. Insofern wird neben den bereits für die Stadt angefallenen Kosten nur noch das Ausmaß der in den Amtsstuben geleisteten vielen hundert Arbeitsstunden unnötig vergrößert.

 

Dabei hat die Stadt Daun eigentlich gar nichts mit der Beschneiungsanlage zu tun. Wäre das Vorhaben nämlich genehmigt worden, hätte das Projekt in der Trägerschaft des Skiclubs Daun realisiert werden sollen. Dennoch spielen die Kosten der öffentlichen Verwaltung offenbar keine Rolle. Auf die Anfrage eines Ratsmitgliedes, wie hoch die Kosten für die Arbeitsleistungen der Verwaltung seien, antwortete nämlich der Stadtbürgermeister: „Die Arbeitsstunden der Verwaltung sind mir nicht bekannt; diese hat die Verwaltungsgeschäfte auf der Grundlage von §68 GemO kostenlos für die Stadt Daun zu führen“. Kostenlos für die Stadt Daun – aber nicht kostenlos für die Allgemeinheit!

 

Über den Verkauf des Salachliftes berichtete ausführlich die Wochenzeitschrift DIE ZEIT. Lesen Sie den Artikel hier.

Lesen Sie zu diesem Beitrag auch die folgender Meldung:

SGD Nord lehnt Schneekanonen am Mäuseberg ab   15.10.2007

Der Antrag der Stadt Daun, am Mäuseberg im NSG Dauner Maare Schneekanonen installieren zu dürfen, wurde von der SGD Nord abgelehnt. Vier Gründe führt die Behörde

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