Lavaabbau: Erweiterung der Grube am Feuerberg genehmigt 30.07.2007
Lavaabbau am Feuerberg bei Hohenfels-Essingen
Verringerte Abbaufläche
Der Entfall von 7 ha im Norden soll eine direkte Sichtbeziehung zur Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen weitestgehend ausschließen. Im Süden bewirkt der Verzicht auf 5 ha Abbaufläche einen größeren Abstand zwischen der Abbaukante und dem NSG Kirchweiler Rohr. Die Erweiterungsfläche entspricht von der Dimension her in etwa der bisherigen Abbaufläche, die 25 ha beträgt. Das Grubengelände wird somit im Laufe der Zeit auf das Doppelte der bisherigen Größe erweitert.
Renaturierung statt Rekultivierung
Von großer Bedeutung ist die Festsetzung im Planfeststellungsbeschluss, dass im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Erweiterungsbereich nur im Tagebau anfallende Abraummassen eingebracht werden dürfen. Dies stellt erfreulicherweise eine Abkehr von der bisher geübten Praxis dar, Einbringen von Erdaushub, Bauschutt und Materialien verschiedenster Art zu Rekultivierungszwecken zuzulassen. Damit entfällt auch die Möglichkeit, zusammen mit Rekultivierungsmaterial illegal Sondermüll einzubringen, so wie noch jüngst in einer Lavagrube bei Dockweiler geschehen.
Statt das Gelände nach Ende des Abbaus nach herkömmlicher, jedoch überholter Weise durch Verfüllung zu rekultivieren, räumt die Genehmigungsbehörde bei der Wiedernutzbarmachung der gesamten in Anspruch genommenen Fläche naturschutzfachlichen Aspekten Vorrang ein. Der größte Teil der in Anspruch genommenen Flächen wird der Natur überlassen. Die sich im Laufe der Zeit herausgebildeten Lebensräume von Menschenhand bleiben der Tier- und Pflanzenwelt somit erhalten.
Ein neuer Weg
Hier wird beim Gesteinsabbau ein Weg eingeschlagen, der vom NABU ausdrücklich begrüßt wird. In Anbetracht der Erfordernis, Rohstoffe zu gewinnen, sind Eingriffe in den Naturhaushalt unerlässlich. Die Eingriffsstellen (Brüche und Gruben) entwickeln sich jedoch im Laufe der Zeit zu ökologisch äußerst wertvollen Sonderstandorten. Gerade gefährdete Arten der Roten Listen sind besonders häufig an diesen Standorten anzutreffen. Sie daher nach bisheriger Praxis zu verfüllen, käme einem erneuten Eingriff in die Natur gleich. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die am Feuerberg festgelegte Regelung auch bei anderen Abbauflächen zur Geltung gelangte.