LSG Strohner Schweiz soll neu abgegrenzt werden  04.05.2007

         Rückseite des Wartgesberges im Alfbachtal im Bereich Sprink

Einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung Vulkaneifel zufolge wird das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Strohner Schweiz und Wartgesberg" neu abgegrenzt und dadurch ein weiterer Lavaabbau am Wartgesberg ermöglicht. Allerdings ist die Abbaufläche kleiner als ursprünglich von der Firma gewünscht. Außerdem verzichtet die Firma auf die bereits genehmigte Einbringung von Fremdmassen in bisher noch nicht verfüllte Grubenbereiche.

 

Begleitende Untersuchungen

Die durch den Abbau verbundenen Veränderungen sollen von Dr. Klaus Cölln, Uni Köln, für den tierökologischen Bereich und Prof. Dr. Büchel, Uni Jena, für den geologischen Bereich untersucht und dokumentiert werden. Insgesamt soll der nicht verfüllte Bereich zu einem für Pflanzen und Tiere wesentlichen Lebensraum sowie zu einem bedeutenden Erlebnisraum für Geotouristen entwickelt werden.

 

Weiterhin soll die Ausweisung eines NSG vorbereitet werden, das das Sprinker Maar, das Trautzberger Maar, das Durchbruchstal der Alf wie auch später die Abbauflächen des Wartgesberges umfassen soll.

 

Wesentliche NABU-Vorschläge berücksichtigt

Damit werden wesentliche Vorschläge berücksichtigt, die wir im Rahmen der Verbandsbeteiligung erstellten Stellungnahme vorgetragen hatten (s. Wir nehmen Stellung – Stellungnahmen im Rahmen der Verbandsbeteiligung – LSG Strohner Schweiz Neuabgrenzung; 15.09.2006). Die Forderung nach einem gänzlichen Verzicht auf weiteren Abbau erschien auf Grund der örtlichen Realitäten und der übermächtigen Stellung des Berggesetzes illusorisch. Die von der KV nun präsentierte Lösung stellt daher aus Sicht des NABU einen vertretbaren Kompromiss dar.

 

Die beabsichtigte Ausweisung eines das Sprinker und Trautzberger Maar, das Durchbruchstal der Alf und auch später die Abbauflächen der Grube umfassenden NSG lässt darauf schließen, dass die nunmehrige Erweiterung des Lavaabbaues auch die letzte sein dürfte. Leider fehlt dies als deutliche Aussage in der Pressemitteilung.

 

Zudem hätte sich der NABU gewünscht, dass gleichzeitig mit der Neuabgrenzung des LSG auch das geplante NSG ausgewiesen worden wäre. Im Hinblick auf die angespannte personelle Situation der für die Ausweisung des NSG zuständigen SGD Nord hatte der NABU bereits einen Verordnungsentwurf und eine Gebietsabgrenzung erarbeitet. Auch wenn letztendlich die SGD Nord für die Ausweisung des NSG zuständig ist, so sehen wir hier nach wie vor die KV Vulkaneifel in der Pflicht.

 

Unsere Stellungnahme im Rahmen der Verbandsbetteiligung finden Sie hier.

 

Mehr zum Thema Gesteinsabbau finden Sie unter folgender Meldung:

Informationsveranstaltung über den Wartgesberg   25.09.2006

Wohl, um der Unruhe in der örtlichen Bevölkerung zu begegnen, hatte die KV Vulkaneifel zu einer Informationsveranstaltung über die von ihr geplante Neuabgrenzung des ...

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