Keine Fußgängerunterführung durch den Maarsattel 24.04.2007
Blick über das Weinfelder Maar zum Maarsattel
Ablehnung durch Naturschutzverbände
Beim Anhörungstermin im Rahmen der offiziellen Verbandsbeteiligung hatten sich alle anwesenden Naturschutzverbände vehement gegen die Fußgängerunterführung ausgesprochen. BUND, Eifelverein, NABU und RVDL anerkannten zwar die Erfordernis einer Verbesserung der Verkehrssituation am Maarsattel. Diese um den Preis eines Eingriffs in die Geländestruktur der Maare, verbunden mit einer Veränderung des Landschaftsbildes erreichen zu wollen, sahen sie jedoch als nicht vertretbar an. Sie forderten daher die Vorlage einer Alternativplanung, bei der eine Verbesserung der Verkehrssituation mittels einer Querungshilfe unter Verzicht auf die Unterführung erreicht werden sollte.
Landschaftsverträgliche Alternative
Bei einem erneuten Termin wurde die vom Landesbetrieb Mobilität Gerolstein erarbeitete Alternative vorgestellt. Sie besteht im wesentlichen im Einbau von Querungshilfen. Die als Fahrbahnteiler ausgelegten Querungshilfen ermöglichen ein weitgehend gefahrloses Überqueren der Straße. Zudem werden nur geringe Eingriffe in das Landschaftsbild erforderlich. Dieser Alternative hatte bereits der Ortsgemeinderat Schalkenmehren mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Naturschutzverbände BUND, Eifelverein, NABU und RVDL sahen in der Alternative ihre Forderung nach einer landschaftsverträglicheren und zweckmäßigeren Lösung erfüllt und stimmten ebenfalls zu. Die VG Daun favorisierte zwar weiterhin die Unterführung, wollte aber durch ein Beharren auf dieser Lösung nicht das Projekt insgesamt scheitern lassen.
Inzwischen hat die SGD Nord die zur Durchführung der Alternativmaßnahme erforderliche Befreiung von den Bestimmungen der NSG-VO erteilt.
Lesen Sie zu diesem Beitrag auch die folgende Meldung:
Maarsattel: Verbandsgemeinde beharrt auf Unterführung 07.03.2007
Die von den Naturschutzverbänden geforderte und von der Ortsgemeinde Schalkenmehren in einer Gemeinderatssitzung gebilligte Alternativplanung zum ...