Naturpark Vulkaneifel: Kein Wegfall der LSG! 12.03.2007
Vulkaneifellandschaft bei Kirchweiler
Ursprünglich Wegfall der LSG geplant
Ursprünglich sollten im Zuge der Ausweisung des Naturparks (NP) Vulkaneifel die LSG wegfallen. Dadurch sollte erreicht werden, dass „in diesen Gebieten eine bedeutsame Deregulierung eintritt“, wie es der Bürgermeister einer Verbandsgemeinde seine Ortsbürgermeister wissen ließ. Konkret hätte diese „Deregulierung“ den Wegfall des in den LSG-VO verankerten Genehmigungsvorbehalts der Naturschutzbehörde beim Gesteinsabbau bedeutet. Mit dem Fortbestand der LSG bleibt dieser Genehmigungsvorbehalt für große Teile des Kreises jedoch erhalten.
Privilegierung des Gesteinsabbaus nicht berechtigt
Die Formulierung im aktuellen VO-Entwurf erweckt allerdings den Eindruck, als sei der Gesteinsabbau im gesamten NP grundsätzlich vom Genehmigungsvorbehalt befreit. Der gebotenen Klarheit wegen aber auch im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit des VO-Textes erwartet der NABU zusammen mit anderen Verbänden eine eindeutige Korrektur der diesbezüglichen Formulierung.
Der Gesteinsabbau ist ein Bestandteil der regionalen Wirtschaft. Diesen nicht unproblematischen, dennoch notwendigen und von den Naturschutzverbänden überhaupt nicht grundsätzlich in Frage gestellten Wirtschaftszweig gegenüber anderen Wirtschaftszweigen in der VO stets hervorzuheben und somit quasi verbal zu privilegieren, dazu besteht keine Notwendigkeit. Auch bei diesen Formulierungen besteht Korrekturbedarf.
Beteiligung an der Trägergesellschaft soll geklärt werden
Hinsichtlich der ebenfalls hart kritisierten Trägerschaft als GmbH bot der Landrat den Verbänden an, mit ihnen nach erfolgter Ausweisung des NP Details einer Beteiligung abzuklären. Seitens der Verbände wurde darauf hingewiesen, dass sie nicht nur eine Beteiligung auf der Beratungs- und Arbeitsebene erwarteten, sondern auch auf der Mitbestimmungsebene.
Als Berechtigung für diese Forderung führten sie auch die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad an, die erst jüngst im Zusammenhang mit der
neu gefassten VO für den NP „Pfälzerwald“ die Verbände dazu aufgerufen hat, „bei Interesse an Beteiligung und bei Wunsch nach Mitwirkung Mitglied im Trägerverein zu werden und sich einzubringen, um mitzubestimmen“.
Ob das gemeinsame Gespräch mehr war als eine politische Pflichtveranstaltung, wird sich erst dann erweisen, wenn das Ministerium den überarbeiteten Verordnungsentwurf im Laufe des weiteren Verfahrens vorlegen wird.
Mehr zum Thema Naturpark finden Sie unter folgender Meldung:
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