Naturpark Vulkaneifel: Vorbehalt beim Gesteinsabbau fällt weg  02.02.2007

                                 Lavaabbau am Rother Kopf

Ein Naturpark Vulkaneifel ohne die namengebenden Vulkanberge, dies könnte das künftige Ergebnis des mehr als zehnjährigen Ringens um den Naturpark Vulkaneifel (NP) sein, kommt die entsprechende Verordnung (VO) so, wie sie derzeit von der Landesregierung vorgesehen ist.

 

Große Teile des kommenden NP waren bisher als Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen. Massive Eingriffe in die Landschaft, wie z.B. Gesteinsabbau, standen in den LSG unter dem Genehmigungsvorbehalt der Naturschutzbehörde. Nach Ankündigung des Dauner Landrates sollen diese LSG jedoch aufgehoben werden und durch die NP-VO ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden.

 

Widersprüchliche Aussagen in der Verordnung

Zwar betont auch die NP-VO in ihrer Präambel die Notwendigkeit, die wertvollen Landschaften der Vulkaneifel „nachhaltig zu schützen oder wiederherzustellen und sachgerecht zu pflegen“ und stellt alle Handlungen, „die nachhaltig negative Auswirkungen auf den Schutzzweck bewirken“ unter den Vorbehalt der unteren Naturschutzbehörde. Bereits im nächsten Paragrafen wird jedoch ausgeführt, dass dies nicht gilt für „Anlage und Erweiterung von Abgrabungen und Aufschüttungen zur Rohstoffgewinnung außerhalb der Kernzonen“.

 

Gesteinsabbau ohne Mitsprache der Naturschutzbehörden

Der NABU verkennt nicht die Erfordernis der Rohstoffgewinnung und weiß auch, dass Steinbrüche und Lavagruben für manche Tier- und Pflanzenarten erhebliche Vorteile mit sich bringt. Es kann jedoch nicht akzeptiert werden, dass nach der von der Dauner Kreisverwaltung angekündigten Aufhebung der LSG künftig der Gesteinsabbau mit Ausnahme der 3 kleinen Kernzonen (Salmwald, Lieser- und Üßtal) im gesamten NP möglich wäre, ohne dass dabei die Naturschutzbehörden irgendeine Mitsprache auf Grund der NP-VO hätten!

 

Diesbezüglich erweist sich die NP-VO als eine Preisgabe bisheriger Schutzbestimmungen und fällt damit weit unter die Standards zurück, die in anderen NP bereits erreicht wurden.

 

Naturschtuzverbände arbeiten gemeinsam

So sehr der NABU sich auch von Anfang an für den NP Vulkaneifel eingesetzt hat, so wenig kann der vorgelegte VO-Entwurf überzeugen. Gemeinsam mit dem BUND, dem Eifelverein, dem Landesjagdverband, dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz sowie der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald wird sich der NABU im Rahmen der Verbandsbeteiligung dafür einsetzen, durch bessere Schutzbestimmungen den Erhalt der Vulkanlandschaft zu gewährleisten.

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