Naturpark Vulkaneifel: Vorbehalt beim Gesteinsabbau fällt weg 02.02.2007
Lavaabbau am Rother Kopf
Große Teile des kommenden NP waren bisher als Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen. Massive Eingriffe in die Landschaft, wie z.B. Gesteinsabbau, standen in den LSG unter dem Genehmigungsvorbehalt der Naturschutzbehörde. Nach Ankündigung des Dauner Landrates sollen diese LSG jedoch aufgehoben werden und durch die NP-VO ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden.
Widersprüchliche Aussagen in der Verordnung
Zwar betont auch die NP-VO in ihrer Präambel die Notwendigkeit, die wertvollen Landschaften der Vulkaneifel „nachhaltig zu schützen oder wiederherzustellen und sachgerecht zu pflegen“ und stellt alle Handlungen, „die nachhaltig negative Auswirkungen auf den Schutzzweck bewirken“ unter den Vorbehalt der unteren Naturschutzbehörde. Bereits im nächsten Paragrafen wird jedoch ausgeführt, dass dies nicht gilt für „Anlage und Erweiterung von Abgrabungen und Aufschüttungen zur Rohstoffgewinnung außerhalb der Kernzonen“.
Gesteinsabbau ohne Mitsprache der Naturschutzbehörden
Der NABU verkennt nicht die Erfordernis der Rohstoffgewinnung und weiß auch, dass Steinbrüche und Lavagruben für manche Tier- und Pflanzenarten erhebliche Vorteile mit sich bringt. Es kann jedoch nicht akzeptiert werden, dass nach der von der Dauner Kreisverwaltung angekündigten Aufhebung der LSG künftig der Gesteinsabbau mit Ausnahme der 3 kleinen Kernzonen (Salmwald, Lieser- und Üßtal) im gesamten NP möglich wäre, ohne dass dabei die Naturschutzbehörden irgendeine Mitsprache auf Grund der NP-VO hätten!
Diesbezüglich erweist sich die NP-VO als eine Preisgabe bisheriger Schutzbestimmungen und fällt damit weit unter die Standards zurück, die in anderen NP bereits erreicht wurden.
Naturschtuzverbände arbeiten gemeinsam
So sehr der NABU sich auch von Anfang an für den NP Vulkaneifel eingesetzt hat, so wenig kann der vorgelegte VO-Entwurf überzeugen. Gemeinsam mit dem BUND, dem Eifelverein, dem Landesjagdverband, dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz sowie der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald wird sich der NABU im Rahmen der Verbandsbeteiligung dafür einsetzen, durch bessere Schutzbestimmungen den Erhalt der Vulkanlandschaft zu gewährleisten.