Kreisverwaltung Vulkaneifel lässt die Katze aus dem Sack 14.09.2006
Lavaabbau im Landschaftsschutzgebiet Wartgesberg
In unserer Stellungnahme haben wir die Begründung als falsch nachgewiesen und die Aufhebung der VO abgelehnt.
Nunmehr teilt die KV Vulkaneifel mit, damals sei ein unzutreffender Arbeitstitel verwendet worden. Es sei nicht die Aufhebung, sondern eine Neuabgrenzung geplant.
Beigefügt ist dem Begleitschreiben eine als „Entwurf“ gekennzeichnete Ausarbeitung „Erläuterungen und Begründung zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes Strohner Schweiz“. Sie befasst sich mit der Bedeutung des Wartgesberges als Geotop und seiner möglichen geotouristischen Inwertsetzung und ist in ihrer Grundtendenz durchaus zu begrüßen. Nur, mit einer Neuabgrenzung/Verkleinerung des LSG befasst sie sich überhaupt nicht. Das Abgrenzungsverfahren wird lediglich einmal als „Parallelverfahren“ erwähnt – zudem noch in einem Klammersatz.
Begründung für die Neuabgrenzung hingegen: Fehlanzeige!!!
Die Katze ist aus dem Sack
Eine beigefügte Karte lässt erahnen, worum es wirklich geht. Es geht wieder einmal um den Lavaabbau. Die Neuabgrenzung des LSG spart nämlich eine Fläche aus, die in der Karte bezeichnet ist als „geplanter Abbau“.
Begründung des geplantes Abbaues: Fehlanzeige!!!
Weitere Erläuterungen zum geplanten Abbau: Fehlanzeige!!!
Eine fundierte Beurteilung der von der KV beabsichtigten Neuabgrenzung/Verkleinerung des LSG „Strohner Schweiz und Wartgesberg“ ist so nicht möglich.
Lesen Sie zu diesem Beitrag auch folgende Meldung:
LSG Strohner Schweiz soll aufgehoben werden 07.07.2006
Seit 1938 sind der Wartgesberg und die umgebende Strohner Schweiz als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Der damals bereits vorhandene ..