„Kelberger Landrecht“ ermöglicht den Offroad-Park Drees 10.05.2006

                      Früher Uhubrutplatz – heute OffRoad Park

Als eine Großtat unbürokratischen Vorgehens und eine beispielhafte Unterstützung eines Tourismusprojektes wird im Kreis Daun die Einrichtung des Offroad-Parks bei Drees am Nürburgring, VG Kelberg, gefeiert. Was war geschehen?

 

Offizielle Betriebsgenehmigung lag nicht vor

Ein Unternehmer hatte eine stillgelegte Lavagrube für Offroad-Veranstaltungen hergerichtet. Zwar gab es Geldgeber und auch einen Investitionszuschuss vom Land, nur eine offizielle Betriebsgenehmigung gab es noch nicht, obwohl der Fahrbetrieb vor Ort schon längst in vollen Zügen lief. Auch andere rechtliche Voraussetzungen, wie etwa die Änderung des Flächennutzungsplanes, lagen noch nicht vor.

 

Aber allem Anschein nach gab es entsprechende mündliche Zusagen von obersten Verwaltungs- und Politspitzen, eine Verfahrensweise, die im Volksmund als „Kelberger Landrecht“ bezeichnet wird. Schließlich gab es dann am 3.5.d.J. auch die erforderliche offizielle Betriebsgenehmigung.

 

Trotz Hinweisen angeblich keine Ahnung von Uhuvorkommen

Nun die Kehrseite dieses „beispielhaften“ Vorgehens. Seit 1993 ist die Lavagrube Brutplatz eines Uhupaares. In ihrer Stellungnahme zum Flächennutzungsplan der VG Kelberg vom 30.11.2002 an die KV Daun hatte die NABU-Gruppe Daun auf das Vorkommen des Uhus hingewiesen. Da sich damals schon eine Nutzung der Grube als Offroad-Gelände abzeichnete, bot die Gruppe ihre Mitarbeit bei der Entwicklung eines Konzepts an, in dem man hätte versuchen können, sowohl der geplanten touristischen Nutzung als auch dem Uhu Rechnung zu tragen. Aber nichts geschah.

 

Als der NABU-Daun wegen der zwischenzeitlichen Umgestaltung des Bruches Anfang des Jahres 2005 bei der SGD Nord intervenierte, zeigte sich, dass man angeblich weder in Drees, noch in Kelberg, noch beim Planer etwas von der Existenz des Uhus wusste.

 

Schlimmer noch: Auch die Landespflege war bei der ganzen Angelegenheit so ziemlich außen vor gelassen. Dadurch hatte sie keine Möglichkeit, bei der Umgestaltung des Bruches wirksame Auflagen im Hinblick auf den Schutz des Uhus machen zu können.

 

Brutplätze vernichtet

Als man sich nun behördlicherseits stärker um das Uhuvorkommen zu kümmern begann, war es zu spät. Sämtliche Steilwände, in denen der Uhu früher gebrütet hatte, waren abgetragen bzw. zugeschüttet wurden. Es war lediglich nur noch ein Brutplatz geblieben, der sich allerdings außerhalb des Offroadpark-Geländes und außerdem noch auf Privatgelände befindet. Mögliche Auflagen der Landespflege können dort nicht durchgesetzt werden. Nachträgliche Korrekturen im Bruchgelände selbst dürften kaum noch etwas bewirken.

 

Bei der Berichterstattung in der hiesigen Presse überschlug sich die Presse förmlich vor lauter Anerkennung über die großzügige behördliche Behandlung des Projektes. „Dank der Verwaltung durchs Gelände“, titelte der Trierische Volksfreund. „Ich hätte nie gedacht, dass eine Verwaltung sich so engagiert und hatte immer die vollste Unterstützung von allen Beteiligten“, wird der Betreiber zitiert.

 

"Keine preußische Landratur früherer Prägung"

Das Maß der Unterstützung bei der Umsetzung des „Kelberger Landrechts“ durch die KV Daun lässt eine Äußerung des zuständigen Dezernenten, der im Übrigen auch für die Landespflege zuständig ist, erahnen. „Wir sind keine preußische Landratur früherer Prägung und haben alle am selben Strang in die gleiche Richtung gezogen“, so zitiert ihn der Trierische Volksfreund.

 

Man fragt sich, worüber man sich mehr wundern bzw. ärgern soll. Darüber, dass der NABU-Daun eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet hat, die aber – wie üblich? – wirkungslos in irgendeiner dunklen Schublade verschwand? Darüber, dass die Chance verpasst wurde, überhaupt zu versuchen, Uhuschutz und touristische Nutzung miteinander zu kombinieren? Oder, dass hier „Kelberg Landrecht“ erfolgreich geschriebenes Recht aushebelte? Die Nachahmer stehen mit Sicherheit schon bereit!

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