Kein Bedarf für DK1-Deponie in Strohn? 13.09.2014

Zu Hause in der Wartgesberggrube: Rote-Liste-Art Trauerrosenkäfer; Foto: Olaf Leillinger, Wikimedia Commons

Nun ist es also amtlich: „Deponievolumen für belastete Abfälle vorhanden“ – so die Feststellung der SGD Nord. Die Behörde schlussfolgert weiter: „Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob weitere Deponien in privater Trägerschaft zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit benötigt werden.“ Dies betrifft ganz konkret die von der Fa. Scherer im Lavatagebau am Wartgesberg bei Strohn geplante und heftig umstrittene DK1 Deponie, eine Deponie für gering belastete mineralische Abfälle.

 

Abfallwirtschaftliches Konzept wird fortgeschrieben

Die SGD fordert die entsorgungspflichtigen Körperschaften weiterhin auf, ihre

Abfallwirtschaftskonzepte fortzuschreiben. Dabei haben sie bis Ende des Jahres für ihren Zuständigkeitsbereich die Entsorgungssicherheit konkret zu bewerten und beabsichtigte Kooperationen mit benachbarten Kommunen darzulegen und Entsorgungswege aufzuzeigen. Diese kommunalen Planungen werden wesentliche Grundlage der SGD Nord für die Beurteilung des Bedarfs an geplanten oder beantragten Deponien in privater Trägerschaft sein. Dies könnte dann wohl das endgültige Aus für die umstrittene DK1 Deponie in Strohn bedeuten

 

Aufschub für die Tierwelt

Für die Tierwelt allerdings bedeutet das vermutliche und von der örtlichen Bürgerinitiative vehement geforderte Aus der DK-1 Deponie keine grundsätzliche Änderung. Ob nun eine Deponie für geringfügig belastete Abfälle oder nur eine Deponie für reinen Erdaushub – für die Blindschleiche, Eidechsen oder die Rote-Liste-Art Trauerrosenkäfer und die vielen anderen seltenen, auf Rohböden angewiesenen Insekten ist es ganz gleich, ob ihr Lebensraum unter belastetem Abfall oder reinem Erdaushub verschwindet. Allerdings hat die Tierwelt einen Aufschub erhalten, denn nur mit Erdaushub wird die Verfüllung des Tagebaues wesentlich länger dauern als wenn dort zusätzlich DK1 Abfälle abgelagert werden dürfen. Vor allem bleibt auch noch die Verzichtszone, in der vertraglich mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel geregelt, keine Verkippung erfolgt. Für deren Einrichtung hatte sich seinerzeit der NABU-Daun stark gemacht.

 

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