Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 19.07.2010 ein richtungsweisendes Urteil zum Zugvogelschutz in Italien gefällt: Die Jagd auf nach EU-Recht streng geschützte Finken, die einige italienische Regionen Jahr für Jahr erlauben, ist nicht mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar. Damit bestätigen die Richter in Luxemburg die Rechtsauffassung ihrer Kollegen in den italienischen Verwaltungsgerichten. Die hatten die Jagdgfreigaben immer wieder aufgrund von Klagen des Komitees gegen den Vogelmord zu Fall gebracht.
Hintergrund ist ein seit inzwischen 15 Jahren schwehlender Streit um die Jagd auf Finken und andere geschützte Vögel in Norditalien. Seit sich die Jäger dort über zu wenige jagdbare Arten beklagen, stellen die Regionalregierungen jedes Jahr großzügige Abschussgenehmigungen zur Jagd auf nach EU-Recht streng geschützte Vogelarten aus. Die Abschussliste wurden zunächst um Buch- und Bergfinken erweitert, später kamen Stare, Sperlinge, Baum- und Wiesenpieper dazu und im Jahr 2009 war erstmals sogar die Jagd auf Kernbeißer erlaubt. Offiziell töten die Jäger über eine Millionen eigentlich geschützte Finken und Pieper im Jahr! |weiterlesen|
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