Nikolauskirche Daun: Neuer Platz für Falkennisthilfe 26.04.2017

                    Die Nisthilfe ist am neuen Platz angebracht

Zur Vermeidung von Konfliktsituationen während der Bauarbeiten an der Dauner Nikolauskirche war es erforderlich, die vor Jahren dort angebrachte Nisthilfe für Falken vorübergehend zu verschließen. Dies geschah in direkter Absprache mit dem zuständigen Architekten. Nach Beendigung der Arbeiten sollte die Nisthilfe wieder geöffnet werden. Allein, es kam anders. Ohne dass wir davon etwas erfahren hätten, wurde die Dachgaube, durch die die Falken in die Nisthilfe bisher hatten einfliegen können, vollständig entfernt. Die Nisthilfe war somit nicht mehr nutzbar. Wie wir vom Architekten auf Nachfrage erfuhren, geschah dies „auf Anraten und Vorschlag des Amtes für kirchliche Denkmalpflege des Bistums“. Ein eklatanter Gesetzesverstoß durch Missachtung des Nestschutz-Paragrafen des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG § 24)!

 

Der Nestschutz-Paragraf

Der Nestschutz-Paragraf soll den Erhalt von Niststätten besonders geschützter Arten, zu denen auch der Turmfalke zählt, sicherstellen. In ihm wird im Hinblick auf Sanierungsarbeiten unmissverständlich dargelegt: „Werden Vorkommen festgestellt, ist auch ein Plan zum Erhalt oder Ersatz der Lebensstätte oder zur Umsiedlung der Tiere vorzulegen“ (LNatSchG § 24 (3). Mit der ursprünglichen Absprache – nur temporärer Verschluss während der Sanierungsarbeiten – wäre der Erhalt der Turmfalkenniststätte gewährleistet gewesen. Die Nisthilfe durch Entfernen der Gaube unbrauchbar zu machen, ohne zugleich Maßnahmen für einen Ersatz ergriffen bzw. vorgesehen zu haben, ist daher ein eindeutiger Gesetzesverstoß.

 

Lösung vor Ort gefunden

Wir wandten uns daher an die örtlichen Entscheidungsträger, den Pfarrer und den Verwaltungsrat. Diese besprachen die Angelegenheit mit den zuständigen Gremien der Pfarrei. Bereits wenige Tage später dann kam es zu einem Ortstermin. Dieser ergab, dass es selbst in der verhältnismäßig kleinen Nikolauskirche zwei alternative Standorte gab, die man bei Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes von vorneherein als neuen Standort der Nisthilfe hätte vorsehen können. Sehr schnell kam man übereinstimmend zu der Auffassung, dass die Nisthilfe nunmehr hinter einem Schallloch in der Glockenstube befestigt werden solle. Die umgehende Umsetzung der Nisthilfe wurde unsererseits zugesagt. Das untere Schallbrett des Schallloches wird zudem nicht eingesetzt und die an den übrigen Schalllöchern vorgesehenen Maßnahmen zur Abwehr von Vögeln nicht vorgenommen. So ist künftig der Einflug der Falken in die umgesetzte Nisthilfe möglich. Die Untere Naturschutzbehörde stimmte dieser Lösung zu.

 

Wie verhält sich künftig das Bistum?

Mit den großen und vor allem hohen Sakralbauten gibt es im Bistum Trier viele Bauten, an denen Niststätten der besonders geschützten Arten zu erwarten sind. Auch dort mögen Arbeiten irgendwann anstehen, die zu einer Beeinträchtigung oder gar zum Verlust von Niststätten besonders geschützter Arten führen können. So begründete z.B. der Architekt den Verschluss der Gauben an der Nikolauskirche mit deren nachteiliger Wirkung auf die Bausubstanz durch Eindringen von Wasser. Dies rechtfertigt jedoch keinesfalls einen Gesetzesverstoß. Es ist zu hoffen, dass der Fall Nikolauskirche Daun ein Einzelfall war und vor allem bleibt und dass das Bistum Trier bei Arbeiten an Sakralbauten künftig für die Beachtung des Naturschutzgesetzes Sorge tragen wird.

 

Die nachfolgende Bildergalerie gibt einen kleinen Einblick in die Arbeiten.

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